Podcast und Recht (1 und 2/6)

Medienrecht | 14. Oktober 2005
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Zu den Tei­len Nr. 1+2, 3, 4, 5 und 6.

Das Law-Blog goes Pod­cast – und das gleich in zwei­fa­cher Hin­sicht: Alex­an­der Wunsch­el, der Kopf hin­ter dem Pod­cast-Por­tal pimpmybrain.de, hat mit mir einen hal­ben Nach­mit­tag in einem lau­ni­gen Gespräch über die Rechts­fra­gen des Pod­cas­tings zuge­bracht. Das Resul­tat – eben ein Pod­cast – kann man sich auf pimpbybrain.de in Gestalt eines ers­ten von zwei Sound­files bereits anhö­ren und down­loa­den.

Freund­li­cher­wei­se hat Herr Wunsch­el den Pod­cast auch uns hier auf dem Law-Blog zur Ver­fü­gung gestellt. Der Pre­mie­re steht also nicht mehr im Wege: das Law-Blog gibt es jetzt auch zum Anhö­ren.

Für unse­re Zwe­cke haben wir den Pod­cast in sechs Tei­le unter­glie­dert. Zwei davon gibt es heu­te zum Wochen­en­de gleich zusam­men zum Down­load.

Der ers­te Teil beschäf­tigt sich mit eher all­ge­mei­nen und – zuge­ge­be­ner­ma­ßen – recht theo­re­ti­schen Betrach­tun­gen: wir unter­hal­ten und dar­über, wel­che Rechts­nor­men über­haupt auf Pod­cas­ting anwend­bar sind und stel­len fest, dass dies natür­lich die all­ge­mei­nen zivil- und straf­recht­li­chen Regeln sind. Dane­ben gibt es aber auch eine Rei­he von medi­en­recht­li­chen Son­der­re­ge­lun­gen, hier ins­be­son­de­re das Tel­e­dien­ste­ge­setz (TDG), den Medi­en­diens­tes­taats­ver­trag (MDStV) und den Rund­funk­staats­ver­trag (RStV). Ob die über­haupt auf Pod­casts anwend­bar sind, falls ja auf wel­che und in wel­cher Form, erfährt man im Cast.

Den zwei­ten Teil lie­fern wir heu­te gleich mit. Der ers­te Teil ist ja doch eher eine Art Vor­ge­plän­kel und theo­re­ti­scher Natur. Der zwei­te geht aber schon in die Details und ist daher viel­leicht inter­es­san­ter für den „rei­nen“ Pod­cas­ter, den – völ­lig zu Recht – nicht so sehr inter­es­siert, was die Juris­ten über die Ein­ord­nung von Pod­casts den­ken, son­dern „was hin­ten raus­kommt“.

In die­sem zwei­ten Teil geht es zum Einen noch dar­um her­aus­zu­fin­den, wann Pod­casts eigent­lich redak­tio­nell gestal­te­te Ange­bo­te mit Rele­vanz für die all­ge­mei­ne Mei­nungs­bil­dung sind. Wir unter­hal­ten uns dar­über, wie man hier wenigs­tens Dau­men­re­geln für eine Abgren­zung fin­den kann.

Im Wei­te­ren geht es dar­um, ob eine Anbie­ter­kenn­zeich­nung erfor­der­lich ist und – das stellt sich näm­lich als gar nicht immer so ein­fach her­aus – in wel­cher Form die­se erfol­gen kann. Neben­bei geht es dar­um, wie man ver­mei­den kann, Opfer der nächs­ten (oder jeden­falls über­nächs­ten) Abmahn­wel­le im Inter­net zu wer­den. Die könn­te sich näm­lich durch­aus gegen Pod­cas­ter rich­ten. Zuletzt sin­nie­ren wir ein wenig über die Gegen­dar­stel­lung, den Anspruch dar­auf und in wel­cher Wei­sen man dem Rech­nung tra­gen kann.

Ein klei­ner Dis­clai­mer sei am Schluss noch gestat­tet:

Ein Gespräch am Nach­mit­tag bei Kaf­fee und Nuss­ecken ist kein wis­sen­schaft­li­cher Dis­put. Gera­de im Fall von Pod­casts kommt hin­zu, dass die­se noch recht neu sind und in der juris­ti­schen Fach­li­te­ra­tur und auch der Recht­spre­chung fak­tisch noch nicht vor­kom­men. Vie­le Rechts­fra­gen las­sen sich zwang­los durch die Betrach­tung ande­rer, ähn­li­cher Sach­ver­hal­ten erör­tern; wenigs­tens zum Teil wird sich aber an die­ser Stel­le eine ganz eige­ne Rechts­kul­tur her­aus­bil­den.

Anders gesagt: es han­delt sich beim Gesprä­che nicht um die Ver­brei­tung schluss­end­li­cher und auf ewig bestän­di­ger Weis­hei­ten, son­dern um ein Vor­tas­ten in einen noch wenig beach­te­ten Rechts­raum.

Hier noch ein­mal die Links zum Down­load:

Pod­cast und Recht Teil 1 (MP3, ca 10 min, 5 MB)
Pod­cast und Recht Teil 2 (MP3, ca 10 min, 5 MB)

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