Bericht vom 15. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken

Übergreifendes | 14. September 2006
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Neben vie­len anderen span­nen­den juris­tis­chen Pro­jek­ten ist auch das Law-Blog heute auf dem 15. EDV-Gericht­stag in Saar­brück­en vertreten. Der Gericht­stag selb­st ist eine Mis­chung aus Diskus­sio­nen, Arbeits­grup­pen, Messe und Nachtis­chbuf­fet — let­zteres von der lokalen Men­sa der Uni­ver­sität bere­it­gestellt und unakademisch schmack­haft.

Sehr inter­es­sant, wenn auch sehr anspruchsvoll, war der Eröff­nungsvor­trag von Bar­ry Smith zur Ontolo­gie des Rechts und rechtlich­er Doku­mente. Pro­fes­sor Smith geht es darum, rechtliche Sachver­halte so ein­deutig in Begriffe zu fassen, dass sie in Daten­banken erfass­bar sind. Er will also die kom­plexe juris­tis­che Wirk­lichkeit in IT-Sys­te­men ver­ar­beit­bar machen. Neben­ef­fekt wäre, dass juris­tis­che Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen ver­schieden­er Län­der und auch von Gesellschaften ver­schieden­er Entwick­lungsstufen aufeinan­der abge­bildet wer­den kön­nten. Da aber — ohne jet­zt in Gemein­plätze zu ver­fall­en — nicht nur die Gesellschaft Recht schafft, son­dern Recht auch die Gesellschaft, muss hier wohl nicht nur an juris­tis­chen Begrif­f­en gear­beit­et wer­den, vielmehr müssen ganze sozi­ol­o­gis­che Struk­turen abge­bildet wer­den. Das klingt mir dann doch noch etwas nach Zukun­ftsmusik.

Von sel­biger war auch viel im Gespräch­skreis “Ich mach’s online” der Inter­net­pro­jek­te zu spüren, das vom Kol­le­gen Din­geldey prak­tisch live geblog­gt wurde. Da wur­den — im freien Gespräch — die großen Fra­gen von Gegen­wart und Zukun­ft des Pub­lizierenz im Inter­net gestellt:

  • Wie stellt sich das Ver­hält­nis der “kleinen” oder “freien” Inhal­tean­bi­eter zu den “großen” — im Fall rechtlich­er Inhalte: der Beck­Ver­lage, Juris’ und Lex­is-Nex­is’ dieser Welt dar?
  • Hat das klas­sis­che Pub­lizieren eine Zukun­ft?
  • Oder — im Gegen­teil — wird Online-Pub­lish­ing im rechtlichen Bere­ich jemals den akademis­chen Stan­dard und die Anerken­nung erhal­ten, wie das klas­sis­che Buch?

Inter­es­sant war an dieser Stelle übri­gens der Blick­winkel der franzö­sis­chen Kol­le­gen. Nach deren Bericht gibt es in Frankre­ich zwar aus standesrechtlichen Grün­den deut­lich weniger juris­tis­che Weblogs als hierzu­lande, das elek­tro­n­is­che Pub­lizieren im rechtlichen Bere­ich als solch­es ist aber sehr viel weit­er ver­bre­it­et: ins­beson­dere die Kom­mu­nika­tion der führen­den Anwalt­skan­zleien find­et prak­tisch nur noch über deren Web­seit­en statt, kaum noch über akademis­che Zeitschriften, Newslet­ter oder ähn­liche Tools.

Weit­erge­hende Berichte gibt es auf Lawg­i­cal.

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