Bericht vom 15. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken

Übergreifendes | 14. September 2006
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Neben vie­len ande­ren span­nen­den juris­ti­schen Pro­jek­ten ist auch das Law-Blog heu­te auf dem 15. EDV-Gerichts­tag in Saar­brü­cken ver­tre­ten. Der Gerichts­tag selbst ist eine Mischung aus Dis­kus­sio­nen, Arbeits­grup­pen, Mes­se und Nach­tisch­buf­fet — letz­te­res von der loka­len Men­sa der Uni­ver­si­tät bereit­ge­stellt und unaka­de­misch schmack­haft.

Sehr inter­es­sant, wenn auch sehr anspruchs­voll, war der Eröff­nungs­vor­trag von Bar­ry Smith zur Onto­lo­gie des Rechts und recht­li­cher Doku­men­te. Pro­fes­sor Smith geht es dar­um, recht­li­che Sach­ver­hal­te so ein­deu­tig in Begrif­fe zu fas­sen, dass sie in Daten­ban­ken erfass­bar sind. Er will also die kom­ple­xe juris­ti­sche Wirk­lich­keit in IT-Sys­te­men ver­ar­beit­bar machen. Neben­ef­fekt wäre, dass juris­ti­sche Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen ver­schie­de­ner Län­der und auch von Gesell­schaf­ten ver­schie­de­ner Ent­wick­lungs­stu­fen auf­ein­an­der abge­bil­det wer­den könn­ten. Da aber — ohne jetzt in Gemein­plät­ze zu ver­fal­len — nicht nur die Gesell­schaft Recht schafft, son­dern Recht auch die Gesell­schaft, muss hier wohl nicht nur an juris­ti­schen Begrif­fen gear­bei­tet wer­den, viel­mehr müs­sen gan­ze sozio­lo­gi­sche Struk­tu­ren abge­bil­det wer­den. Das klingt mir dann doch noch etwas nach Zukunfts­mu­sik.

Von sel­bi­ger war auch viel im Gesprächs­kreis “Ich mach’s online” der Inter­net­pro­jek­te zu spü­ren, das vom Kol­le­gen Din­gel­dey prak­tisch live gebloggt wur­de. Da wur­den — im frei­en Gespräch — die gro­ßen Fra­gen von Gegen­wart und Zukunft des Publi­zie­renz im Inter­net gestellt:

  • Wie stellt sich das Ver­hält­nis der “klei­nen” oder “frei­en” Inhal­te­an­bie­ter zu den “gro­ßen” — im Fall recht­li­cher Inhal­te: der Beck­Ver­la­ge, Juris’ und Lexis-Nexis’ die­ser Welt dar?
  • Hat das klas­si­sche Publi­zie­ren eine Zukunft?
  • Oder — im Gegen­teil — wird Online-Publi­shing im recht­li­chen Bereich jemals den aka­de­mi­schen Stan­dard und die Aner­ken­nung erhal­ten, wie das klas­si­sche Buch?

Inter­es­sant war an die­ser Stel­le übri­gens der Blick­win­kel der fran­zö­si­schen Kol­le­gen. Nach deren Bericht gibt es in Frank­reich zwar aus stan­des­recht­li­chen Grün­den deut­lich weni­ger juris­ti­sche Web­logs als hier­zu­lan­de, das elek­tro­ni­sche Publi­zie­ren im recht­li­chen Bereich als sol­ches ist aber sehr viel wei­ter ver­brei­tet: ins­be­son­de­re die Kom­mu­ni­ka­ti­on der füh­ren­den Anwalts­kanz­lei­en fin­det prak­tisch nur noch über deren Web­sei­ten statt, kaum noch über aka­de­mi­sche Zeit­schrif­ten, News­let­ter oder ähn­li­che Tools.

Wei­ter­ge­hen­de Berich­te gibt es auf Law­gi­cal.

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