Softwarepatente — Nachschlag

Patentrecht | 22. April 2004
BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Mit Her­rn Prof. Dr. Lenz disku­tiere ich im Moment das The­ma Soft­warepatente. Der let­zte Beitrag find­et sich hier mit der Essenz, das, wollte man dem Vorschlag des Beitrags von Weyand und Haase in der GRUR 2004 S. 198 ff. fol­gen – die im Rah­men der Offen­le­gung von Paten­ten die Offen­le­gung auch des Quell­codes von com­put­er­im­ple­men­tierten Erfind­un­gen fordern – viele der Argu­mente der Geg­n­er von Soft­warepaten­ten zumin­d­est schwäch­er wür­den. Der Vorschlag dieser Art der Offen­le­gung erscheint in der Tat ver­lock­end, ganz sehe ich die vie­len ver­sproch­enen Seg­nun­gen dieser Vorge­hensweise aber noch nicht. Ganz sich­er wäre die Offen­le­gung des Quell­codes im Rah­men der Paten­tierung von Com­put­er­pro­gram­men sin­nvoll. Ob er aber wirk­lich notwendig ist, um die tat­säch­lich oder ver­meintlichen Defizite von Soft­warepaten­ten zu beseit­i­gen, scheint mir zweifel­haft, auch nach der Lek­türe des Beitrags von Weyand und Haase in der GRUR 2004 S. 198 ff.

Mit der Offen­le­gung des Quell­codes mag man tat­säch­lich über­prüfen kön­nen, ob die Soft­ware gut oder schlecht, sich­er oder unsich­er pro­gram­miert wurde. Aber das Patent schützt ja nicht den Code als solchen – das tut das Urhe­ber­recht – son­dern die codierte (com­put­er­im­ple­men­tierte) Erfind­ung. Und ob für die Frage der Paten­twürdigkeit der Erfind­ung der Code und die Frage, ob die Erfind­ung nun nach den Maßstäben der Infor­matik gut oder schlecht konkret umge­set­zt wurde, wirk­lich hil­fre­ich ist, wage ich zu bezweifeln; er ist ja nur eine der möglichen Aus­prä­gun­gen oder Darstel­lun­gen der Erfind­ung. Die Frage, ob eine Erfind­ung neu ist oder nicht, ob sie triv­ial ist oder nicht, lässt sich nicht gut anhand des Codes beant­worten; hier hil­ft ger­ade nicht die konkrete Umset­zung der Erfind­ung, son­dern dessen generell Beschrei­bung, die Prob­lem­lö­sung als solche.

Im Übri­gen nutzt die Veröf­fentlichung des Codes ger­ade hin­sichtlich des Zwecks der Offen­le­gung von Erfind­un­gen – des Wis­senstrans­fers – wenig: der Code als solch­er bleibt ja auch nach Ablauf der Schutz­dauer des Patents durch das Urhe­ber­recht geschützt; denn wo das Patent nur ein zwanzigjähriges Monopol gewährt, da währt das Urhe­ber­recht noch siebzig Jahre nach dem Tod des Urhe­bers.

Um hier nicht missver­standen zu wer­den: de lege fer­en­da meine ich dur­chaus, dass die Offen­le­gung des Quell­codes ein guter „Tausch“ gegen das Monopol ist, das durch ein Patent gewährt wird. Ger­ade das Argu­ment der „Waf­fen­gle­ich­heit“ von Patentbe­sitzern und der Patentver­let­zung Bezichtigten finde ich ein­leuch­t­end. Allerd­ings dürfte die Offen­le­gung durch Veröf­fentlichung des Quell­codes ger­ade dort, wo doch Soft­warepatente am heftig­sten kri­tisiert wer­den, wenig brin­gen. Hier hil­ft es m.E. nur, die Anforderun­gen an die Paten­twürdigkeit ein­er Erfind­ung wieder ganz genau zu nehmen.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Wettbewerbsrecht 16. Februar 2023

BGH zu Affiliate-Marketing: Alles ist schrecklich, aber Amazon haftet trotzdem nicht für seine Partner

Amazon muss nicht für seine Affiliate-Partner haften, entschied der Bundesgerichtshof. Rechtlich ist das Urteil kaum zu beanstanden, aber trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack. Eine Einschätzung von Arne Trautmann.  (mehr …)

Crypto 20. Januar 2023

DAO: Die codierte Organisation

Haben Sie schon jemals darüber nachgedacht, was sich hinter dem Begriff „dezentralisierte autonome Organisation“ (DAO) verbirgt und welchen Einfluss die DAO im Alltag hat? Arne Trautmann berichtet aus der Fachwelt.  (mehr …)