Viele Webseiten enthalten einen Disclaimer, oft – unter Verweis auf ein missverstandenes Urteil des LG Hamburg – als „Distanzierung“ bezüglich verlinkter Inhalte ausgestaltet. Nicht recht klar ist vielen Seitenbetreibern aber die genaue Funktion des Disclaimers. Einerseits sehen viele Betreiber eines Webprojekts hierin eine Art Wunderwaffe, andererseits hört man ab und an auch, ein solcher Disclaimer nutze überhaupt nichts; oft vertreten wird sogar die Ansicht, man „müsse das irgendwie“ haben. Wie so häufig liegt die Wahrheit in der Mitte.
Das Setzen eines Links auf eine bestimmte (fremde) Internetseite, die vielleicht problematische oder gar strafbare Inhalte enthält, kann ja vielfältigen Erklärungswert haben. Der Linksetzer kann einfach „nur“ auf die fremde Seite verweisen, er kann darauf linken, um sich gerade kritisch mit der Seite auseinanderzusetzen, er kann aber mit dem Link auch zum Ausdruck bringen, die fremden Inhalte „gut“ zu finden. Im letzteren Fall spricht man unter rechtlichen Gesichtspunkten davon, dass sich der Verlinkende den Inhalt der fremden Seite „zu eigen“ macht. Dann ist er in vielen Fällen für den Link wie für eigene Inhalte haftbar; gerade so, als hätte er die fremde Seite selbst erstellt. Misslich, wenn es dann um Straftaten, etwa Beleidigung, Üble Nachrede, Aufforderung zu Straftaten oder gar Volksverhetzung geht.
Problematisch an solchen Links ist also nicht die Tatsache des Links als solcher, sondern der subjektive Hintergrund des Verweises. Solche subjektiven Elemente, die Beweggründe eines bestimmten Handelns, müssen aber selbst wieder anhand objektiver Kriterien ermittelt werden. Hierfür kann ein Disclaimer natürlich ein Indiz sein, denn gerade das ist seine eigentliche Aufgabe: zu erklären, wie Links gemeint sind, wie sie interpretiert werden müssen: nämlich nicht als „zu eigen“ machen, sondern eben als (reiner) Verweis auf fremde Texte, Inhalte, Aussagen und Ansichten.
Hier wird aber auch deutlich, warum ein Disclaimer allein wenig bringt. Wenn jemand explizit oder implizit klar macht, dass er sich sehr wohl mit den verlinkten Inhalten klar identifiziert, diese als eigene gelten lassen möchte, dann verkommt der Disclaimer zum Feigenblatt. Wer also klar schreibt oder durch eine besonders auffällige Gestaltung eines Links zum Ausdruck bringt, dass er sich Inhalte „zu eigen macht“, dem nutzt ein Disclaimer gar nichts. Umgekehrt braucht jemand, der einen Link klar kommentiert und deutlich macht, dass er z.B. verlinkt, um sich mit einer fremden Meinung kritisch auseinanderzusetzen, keinen Disclaimer.
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