In der Diskussion um ein neues Urheberrecht werden immer wieder teils wegweisende, teils interessante, teils abstruse Vorschläge unterbreitet. Einer der letzteren ist die so genannte Kultur-Flatrate . Das meint, dass gegen einen monatlichen pauschalen Beitrag der Download von urheberrechtlich geschützten Audio- und Videodaten in unbegrenzter Menge gestattet sein soll. Eine Art GEZ-Gebühr mit anschließender Selbstbedienung.
Diese Vorschläge sind tatsächlich ernst gemeint, sie werden von anerkannten, bekannten und einflussreichen Interessengruppen vertreten. Und dennoch kommen sie offenbar aus einer völlig fremden und offenbar recht bizarren geistigen Welt. Erstaunlich ist, dass diese Ideen wirklich diskutiert werden.
Es sei dahingestellt, dass es sich hier offensichtlich um utopisch-kommunistische Vorstellungen handelt und dass Voraussetzung einer solchen Flatrate eine (verfassungswidrige) Enteignung der Rechteinhaber wäre. Jedenfalls würde mit Umsetzung dieser Idee praktisch über Nacht ein Stillstand jeglichen nennenswerten kulturellen und kulturindustriellen Schaffens eintreten. Denn die Alternative zur Enteignung wäre für die Werkschaffenden, ihre Werke für sich zu behalten, sie gar nicht mehr zu veröffentlichen. Gleichzeitig würden Urheber, deren Werke am freien Markt keine Chance hätten, versuchen, Teilhabe an den Flatrate-Einkünften zu erhalten.
Geradezu lächerlich muten dabei die „Argumente“ der Flatrate-Befürworter an, die eine „gerechte“ (ein interessantes Wort im Zusammenhang mit der Kollektivierung von geistigem Eigentum) Vergütung der Werkschaffenden als Folge einer Flatrate erwarten und Kulturschaffende, etwa „kleine Band“ aus dem „Würgegriff“ der Industrie befreien wollen. Wer will festlegen, wer aus den Erträgen zwangsbeglückt werden soll? Und da es ja ein Flatrate sein soll, ist dann jedes Werk, das heruntergeladen wird, gleich viel oder wenig wert? Oder wird da mit einem Verteilungsschlüssel noch einmal differenziert, und welche Superbehörde soll das ggf. leisten?
Noch besser wird es, wenn als Begründung für solche Vorschläge herhalten soll, dass der „Tausch“ von Kulturgütern in P2P-Börsen ja ohnehin nicht zu verhindern sei, die Flatrate dann die beste Lösung sei, damit überhaupt noch jemand etwas zahle (bzw. um „die Kriminalisierung von Taschbörsenbenutzern zu verhindern“). Es ist tolldreist, als Abhilfe für von Privatpersonen begangenes Unrecht zu fordern, staatlich verordnetes Unrecht in ungleich größerem Maße zu begehen. Da wird der Teufel nicht mit dem Belzebub, sondern mit einer ganzen Besatzung von Höllenbewohnern ausgetrieben.
Insgesamt möchte man das Thema gern als dunklen Alptraum abtun. Leider fällt das schwer, denn das Thema liegt offenbar auf dem Tisch. Zum Abschluss noch ein Zitat aus der Webseite des Bundesverbandes Grüne Jugend, die sogar einen Logowettbewerb für die Kultur-Flatrate entworfen haben:
„Nicht assoziiert werden wollen wir mit Piraten, Raubkopien, Enteignung oder einem linksradikalen Stil.“
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