Redaktionelle Werbung (auch in Blogs)

Onlinerecht | 1. Februar 2005
BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Blogs wer­den immer mehr zu einem Medi­um, dem brei­te Auf­merk­sam­keit zukommt, das Mei­nun­gen bil­det. Wie hier bereits dar­ge­legt, erfül­len (man­che) Blogs damit durch­aus den Begriff der Pres­se, für sie sind die ein­schlä­gi­gen press­recht­li­chen Rege­lun­gen ein­schlä­gig, hier vor allem der Medi­en­diens­tes­taats­ver­trag. Es steht daher zu erwar­ten, dass frü­her oder spä­ter auch Betrei­ber von Blogs den übli­chen Ver­lo­ckun­gen des Jour­na­lis­mus aus­ge­setzt sein wer­den; und hier ist sicher ganz vorn redak­tio­nel­le Wer­bung zu nen­nen.

Auch für (redak­tio­nell betrie­be­ne) Blogs gilt natür­lich der Grund­satz der Tren­nung von Wer­bung und redak­tio­nel­lem Teil des Blogs. Anzei­gen sind also als sol­che zu kenn­zeich­nen. Die Ver­ant­wor­tung der Pres­se gegen­über der Öffent­lich­keit gebie­tet es näm­lich, dass redak­tio­nel­le Ver­öf­fent­li­chun­gen nicht durch pri­va­te oder geschäft­li­che Inter­es­sen Drit­ter oder durch per­sön­li­che wirt­schaft­li­che Inter­es­sen des Jour­na­lis­ten beein­flusst wer­den.

In der eta­blier­ten Pres­se, in die­ses Tren­nungs­ge­bot natür­lich eben­falls exis­tiert, wird nur zu gern ver­sucht, durch aller­lei trick­rei­che Gestal­tun­gen die­se Grund­sät­ze zu umge­hen.

Das beginnt mit der „Anre­gung“, doch einen redak­tio­nel­len Bei­trag über die Eröff­nung eines Ein­kauf­zen­trums zu brin­gen, man wer­de dann auch eine Anzei­ge schal­ten (und bezah­len); umfasst Ein­la­dun­gen von Jour­na­lis­ten (oder eben Blog­gern) zu Ver­an­stal­tun­gen und hört bei der direk­ten Zah­lung von Bei­trä­gen noch lan­ge nicht auf.

Nun weiß man häu­fig nichts von sol­chen im Hin­ter­grund lau­fen­den Vor­gän­gen. Der Recht­spre­chung rei­chen daher häu­fig auch Indi­zi­en, um unzu­läs­si­ge redak­tio­nel­le Wer­bung fest­zu­stel­len und zu ver­bie­ten. Das sind etwa:

  • geziel­tes Unter­neh­mens- oder Pro­dukt­lob mit pau­scha­len For­mu­lie­run­gen und deut­li­cher Auf­for­de­rung zur Inan­spruch­nah­me der Unter­neh­mens­leis­tung
  • loben­de Her­vor­he­bung ohne kri­ti­sche Distanz
  • Ver­wen­dung typi­scher Wer­be­spra­che, loben­de und anprei­sen­de Spra­che
  • ein­sei­ti­ges Her­aus­he­ben eines Anbie­ters
  • Auf­stel­lung grob unzu­tref­fen­der Behaup­tun­gen etc.Zusammenfassend lässt sich dies wohl in dem Satz, dass die Gren­ze der Unzu­läs­sig­keit eines redak­tio­nel­len Bei­tra­ges dann über­schrit­ten ist, wenn die­ser der ein­sei­ti­gen Wah­rung von Son­der­in­ter­es­sen dient. Ob nun in eta­blier­ten Medi­en oder im Inter­net in Blogs.
BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Wettbewerbsrecht 16. Februar 2023

BGH zu Affiliate-Marketing: Alles ist schrecklich, aber Amazon haftet trotzdem nicht für seine Partner

Amazon muss nicht für seine Affiliate-Partner haften, entschied der Bundesgerichtshof. Rechtlich ist das Urteil kaum zu beanstanden, aber trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack. Eine Einschätzung von Arne Trautmann.  (mehr …)

Crypto 20. Januar 2023

DAO: Die codierte Organisation

Haben Sie schon jemals darüber nachgedacht, was sich hinter dem Begriff „dezentralisierte autonome Organisation“ (DAO) verbirgt und welchen Einfluss die DAO im Alltag hat? Arne Trautmann berichtet aus der Fachwelt.  (mehr …)