Redaktionelle Werbung (auch in Blogs)

Onlinerecht | 1. Februar 2005
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Blogs wer­den immer mehr zu einem Medi­um, dem bre­ite Aufmerk­samkeit zukommt, das Mei­n­un­gen bildet. Wie hier bere­its dargelegt, erfüllen (manche) Blogs damit dur­chaus den Begriff der Presse, für sie sind die ein­schlägi­gen press­rechtlichen Regelun­gen ein­schlägig, hier vor allem der Medi­en­di­en­stes­taatsver­trag. Es ste­ht daher zu erwarten, dass früher oder später auch Betreiber von Blogs den üblichen Ver­lock­un­gen des Jour­nal­is­mus aus­ge­set­zt sein wer­den; und hier ist sich­er ganz vorn redak­tionelle Wer­bung zu nen­nen.

Auch für (redak­tionell betriebene) Blogs gilt natür­lich der Grund­satz der Tren­nung von Wer­bung und redak­tionellem Teil des Blogs. Anzeigen sind also als solche zu kennze­ich­nen. Die Ver­ant­wor­tung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebi­etet es näm­lich, dass redak­tionelle Veröf­fentlichun­gen nicht durch pri­vate oder geschäftliche Inter­essen Drit­ter oder durch per­sön­liche wirtschaftliche Inter­essen des Jour­nal­is­ten bee­in­flusst wer­den.

In der etablierten Presse, in dieses Tren­nungs­ge­bot natür­lich eben­falls existiert, wird nur zu gern ver­sucht, durch aller­lei trick­re­iche Gestal­tun­gen diese Grund­sätze zu umge­hen.

Das begin­nt mit der „Anre­gung“, doch einen redak­tionellen Beitrag über die Eröff­nung eines Einkaufzen­trums zu brin­gen, man werde dann auch eine Anzeige schal­ten (und bezahlen); umfasst Ein­ladun­gen von Jour­nal­is­ten (oder eben Blog­gern) zu Ver­anstal­tun­gen und hört bei der direk­ten Zahlung von Beiträ­gen noch lange nicht auf.

Nun weiß man häu­fig nichts von solchen im Hin­ter­grund laufend­en Vorgän­gen. Der Recht­sprechung reichen daher häu­fig auch Indizien, um unzuläs­sige redak­tionelle Wer­bung festzustellen und zu ver­bi­eten. Das sind etwa:

  • gezieltes Unternehmens- oder Pro­duk­t­lob mit pauschalen For­mulierun­gen und deut­lich­er Auf­forderung zur Inanspruch­nahme der Unternehmensleis­tung
  • lobende Her­vorhe­bung ohne kri­tis­che Dis­tanz
  • Ver­wen­dung typ­is­ch­er Werbe­sprache, lobende und anpreisende Sprache
  • ein­seit­iges Her­ausheben eines Anbi­eters
  • Auf­stel­lung grob unzutr­e­f­fend­er Behaup­tun­gen etc.Zusammenfassend lässt sich dies wohl in dem Satz, dass die Gren­ze der Unzuläs­sigkeit eines redak­tionellen Beitrages dann über­schrit­ten ist, wenn dieser der ein­seit­i­gen Wahrung von Son­der­in­ter­essen dient. Ob nun in etablierten Medi­en oder im Inter­net in Blogs.
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