Checkliste für Webseiten (Repost)

Onlinerecht | 10. Februar 2005
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Beim (aus­sicht­slosen) Kampf gegen einen Kom­men­tar-Spam­mer habe ich statt des Kom­men­tars verse­hentlich gle­ich zwei ganze Ein­träge gelöscht. Nach­dem zumin­d­est der Vor­liegende als erste Check­liste für Web-Pro­jek­te doch recht nüt­zlich sein kann, erlaube ich mir einen Repost:

Immer wieder hört man von Web­de­sign­ern und pri­vat­en Betreibern von Inter­net­seit­en, dass es schw­er sei, alle rechtlichen Anforderun­gen, die hier gestellt wer­den, zu ken­nen und diesen nachzukom­men. Ohne Anspruch auf Aus­führlichkeit und Voll­ständigkeit, vor allem auch ohne Beach­tung der Prob­leme von Web­seit­en zu spez­i­fis­chen The­men (Finanzkom­mu­nika­tion etc.) hier eine kleine Check­liste. Viele der Punk­te sind auf weit­er­führende Beiträge im Blog ver­linkt.

 

  • Die Inhalte, ins­beson­dere Texte, Fotos, Illus­tra­tio­nen, Sounds, sowie auch das Lay­out der Home­page selb­st, dür­fen keine Urhe­ber­rechte Drit­ter ver­let­zen. Ger­ade das Lay­out von Home­pages ist allerd­ings in aller Regel nicht selb­st urhe­berechtlich geschützt.
  • Der Domain­name darf keine Rechte Drit­ter ver­let­zen. Das kön­nen Namens‑, Marken- oder auch Titelschutzrechte sein. Umgekehrt ist zu bedenken, dass die Reg­istrierung ein­er Domain allein kein Schutzrecht begrün­det. Es ist zu über­legen, die Domain zur Marke anzumelden.
  • Anbi­eter von Tele­di­en­sten und Medi­en­di­en­sten sind impres­sum­spflichtig. Das Impres­sum muss auch von den Unter­seit­en aus mit nur einem Klick gut zugänglich sein. Die ein­deutige Beze­ich­nung als „Impres­sum“ emp­fiehlt sich.
  • Vor­sicht ist bei Wer­bung mit Ban­nern o.ä. auf der Home­page geboten. Wer­bung für pornographis­che Ange­bote oder Glücksspiele im Inter­net kön­nen deutsches Recht ver­let­zen. Ger­ade wenn mit einem Ad-Serv­er gear­beit­et wird, muss auf beson­dere Seriosität des entsprechen­den Anbi­eters geachtet wer­den.
  • Das Fram­ing fremder Seit­en in die eigene Seite ist aus urhe­ber­rechtlichen Grün­den strikt zu unter­lassen.
  • Beim Set­zen von Links sollte darauf geachtet wer­den, nicht auf rechtswidrige Ange­bote zu ver­linken. Weit­er­hin soll­ten sich fremde Inhalte nicht zu eigen gemacht wer­den, um Haf­tungs­fol­gen zu ver­mei­den. Ein Dis­claimer kann nicht schaden, nutzt aber auch nicht allzu viel.
  • Wer­bung ist klar von redak­tionellen Inhal­ten zu tren­nen und als Wer­bung zu kennze­ich­nen.
  • Wer­den auf der Home­page Waren oder Dien­stleis­tun­gen im Wege des Fern­ab­satzes ange­boten, so sind die entsprechen­den Infor­ma­tion­spflicht­en zu beacht­en.
  • Sofern Dat­en ver­ar­beit­et wer­den, sind die Vorschriften des TDDSG und ein­schlägiger weit­er­er Daten­schutzge­set­ze zu beacht­en.
  • Richtet sich die Home­page aus objek­tiv­er Betra­ch­tung nicht nur an den ein­heimis­chen, son­dern auch an einen aus­ländis­chen Markt, so sind ggf. weit­ere Anforderun­gen zu beacht­en. Im Rah­men der EU sind die Recht­sor­d­nun­gen der Mit­gliedsstaat­en weit­ge­hend har­mon­isiert, im Übri­gen gilt das so genan­nte Herkun­ft­s­land­prinzip. Danach muss der Anbi­eter ein­er Web­site nur das Recht des Staates berück­sichti­gen, in dem er seinen Sitz hat. In aller Regel muss hier also jeden­falls inner­halb der EU wenig beachtet wer­den.
  • Sofern die Seite Inhalte jugendge­fährden­der Natur, etwa pornographis­che Inhalte enthält, sind die Anforderun­gen des Jugend­schutzes zu beacht­en. Ins­beson­dere sind ggf. Altersver­i­fika­tion­ssys­teme einzuset­zen und ein Jugend­schutzbeauf­tragter zu ernen­nen.

 

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