Warentests, Hautcreme & Uschi Glas

Wettbewerbsrecht | 14. April 2005
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In dem inzwi­schen noto­ri­schen Rechts­streit um die Recht­mä­ßig­keit einer nega­ti­ven Bewer­tung einer von Uschi Glas bewor­be­nen Fal­ten­creme zwi­schen der Fa. 4 s‑Marketing GmbH und der Stif­tung Waren­test hat die Stif­tung nun­mehr in der ers­ten Instanz vor dem LG Ber­lin Recht erhal­ten. Sie hat­te in Ihrer Zeit­schrift „Test“ berich­tet, die Creme löse bei Test­per­so­nen Haut­re­ak­tio­nen aus, das Pro­dukt wur­de als „man­gel­haft“ bewer­tet.

Test­in­sti­tu­te, und dabei ins­be­son­de­re die seit 1961 täti­ge und beson­ders bekann­te Stif­tung Waren­test, genie­ßen ein hohes Ver­trau­en in der Öffent­lich­keit. Wirt­schaft­lich kann eine nega­ti­ve Bewer­tung daher den Todes­stoß für ein Pro­dukt und des­sen Her­stel­ler bedeu­ten. Aus die­ser Macht fließt auch Ver­ant­wor­tung. Waren­tests fin­den daher kei­nes­wegs im rechts­frei­en Raum statt, viel­mehr muss bei ihrer Durch­füh­rung mit erheb­li­cher Sorg­falt vor­ge­gan­gen wer­den.

Ins­be­son­de­re müs­sen die Tests neu­tral, objek­tiv und mit Sach­kun­de durch­ge­führt wer­den. Der Ver­an­stal­ter des Tests soll­te also tun­lich unab­hän­gig sein. Wie im Detail dann der Test durch­ge­führt wird, wel­che Prüf­me­tho­den ange­wandt wer­den etc., steht aller­dings weit­ge­hend im Ermes­sen des Insti­tuts. Aller­dings muss der Test­an­satz zumin­dest ver­tret­bar erschei­nen.

Auch das Ergeb­nis eines so durch­ge­führ­ten Tests ist nur bedingt angreif­bar. Wenn es nicht offen­sicht­lich unrich­tig, son­dern ver­tret­bar ist, und kei­ne rei­ne Schmäh­kri­tik ent­hält, kann ihm etwa nicht ent­ge­gen­ge­hal­ten wer­den, dass man auch zu ande­ren Ergeb­nis­sen hät­te kom­men kön­nen oder dass ande­re Gewich­tun­gen ein­zel­ner Ergeb­nis­se, die in eine Gesamt­be­wer­tung ein­ge­flos­sen sind, mög­lich gewe­sen wären.

Im vor­lie­gen­den Fall war das Land­ge­richt offen­bar davon über­zeugt, dass der ange­grif­fe­ne Test nach die­se Maß­stä­ben nicht zu bean­stan­den sei. Die Beru­fung ist frei­lich noch mög­lich.

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