EU-Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums

IP Allgemein | 19. Februar 2004
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Die Europäis­che Union disku­tiert die „Richtlin­ie über die Maß­nah­men und Ver­fahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigen­tum“. In diesem Werk geht es um die vere­in­fachte Durch­set­zung von Urhe­ber­rechts- und Paten­tansprüchen. Kern­stück der Richtlin­ie sind ver­schärfte Sank­tio­nen strafrechtlich­er Natur, auch da, wo die nationalen Geset­ze sich bish­er mit rein zivil­rechtlichen Mit­tel zu helfen wussten. Das Vorhaben muss wohl im Zusam­men­hang mit den weltweit­en Bestre­bun­gen gese­hen wer­den, die Geset­ze zum Schutz geisti­gen Eigen­tums neu auszu­tari­eren: weg von ein­er Bal­ance zwis­chen den Inter­essen der Erfind­er / Urhe­ber / Werkschaf­fend­en und der All­ge­mein­heit, hin zu (wirtschaftlichen) Schutzrecht­en für die Ver­w­ert­er und die Kul­turindus­trie. Entsprechend umstrit­ten ist das Vorhaben, und um so schneller plant die EU die Richtlin­ie im Hau­ruck­ver­fahren zu ver­ab­schieden. Die öffentliche Diskus­sion um die „Richtlin­ie über die Paten­tier­barkeit Com­put­er-imple­men­tiert­er Erfind­un­gen“ steckt den Ver­ant­wortlichen wohl noch zu sehr in den Knochen.

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