Ein ebenso skurriler wie publikumswirksamer Streit wird zwischen den Rolling Stones und der Kanzlerkandidatin der Union für die vielleicht kommenden Neuwahlen ausgetragen. Auf den Wahlkampfauftritten Frau Merkels wird nämlich auch der Song „Angie“ der Stones (von der Platte „Goat’s Head Soup“, 1973) gespielt.
Dafür hat die CDU zwar die Aufführungsrechte bei der GEMA eingeholt. Die Stones sind aber – was nicht ohne Weiteres von der Hand zu weisen ist – der Auffassung, dass auch ihre Urheberpersönlichkeitsrechte betroffen sind. Es handelt sich ja hier nicht um „irgendeine“ Aufführung, sondern um eine Verwendung für bestimmte politische Zwecke. Mick Jagger will sich aber offenbar nicht vor einen bestimmten politischen Karren spannen lassen.
Inzwischen hat der für die Verwaltung des relevanten Teils des Backkatalogs der Stones in Deutschland zuständige Musikverlag allerdings verlautbart, derzeit ziehe man keine rechtlichen Schritte in Erwägung. Heute jedenfalls nicht. Morgen könne das schon wieder ganz anders aussehen.
Ich hoffe auf ein Gerichtsverfahren, und zwar aus juristischer Neugier. Die Rechtsfrage ist nämlich interessant: muss ich die Verwendung meiner urheberrechtlich geschützten Werke für Zwecke, die ich nicht billige, dulden? Sicher nicht endlos, daher ja die Urheberpersönlichkeitsrechte. Andererseits: darf ich auch eine Verwendung des Songs auf einer Tanzveranstaltung eines Junge-Union-Ortsvereins verbieten? Wenn ich den Song an die Öffentlchkeit “entlassen” habe, wie weit können da meine Rechte noch gehen, wo ist die Grenze?
Man wird wohl die Figur des “indirekten Eingriffs” im Rahmen des § 19 UrhG bemühen müssen, wo untersagt wird, das Werk in einen Sachzusammenhang zu bringen, der sich negativ auf das Werk auswirkt und dadurch die Interessen des Urhebers gefährdet, wobei diese in einer Abwägung gegen die Interessen des Inhabers eines Nutzungsrechtes überwiegen müssen. Auf die Argumentation im Einzelnen wäre ich gespannt.
Amazon muss nicht für seine Affiliate-Partner haften, entschied der Bundesgerichtshof. Rechtlich ist das Urteil kaum zu beanstanden, aber trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack. Eine Einschätzung von Arne Trautmann. (mehr …)
Haben Sie schon jemals darüber nachgedacht, was sich hinter dem Begriff „dezentralisierte autonome Organisation“ (DAO) verbirgt und welchen Einfluss die DAO im Alltag hat? Arne Trautmann berichtet aus der Fachwelt. (mehr …)