Keineswegs ausgestanden ist offenbar die Aufregung um die DAD – Deutscher Adressdienst GmbH. Ein – in Gestaltung und Inhalt zumindest grenzwertiges – Schreiben dieser Gesellschaft, mit dem frischgebackene Domaininhaber für einen fragwürdigen Verzeichnisservice geworben werden sollen, hatte im Dezember auch das Law-Blog erhalten. In der Sache will die DAD einen Vertrag abschließen und erwartet dabei horrende Preise für den Eintrag der neuen Domain nebst ein paar Keywords in ein dubioses Verzeichnis.
Wir haben natürlich nicht unterschrieben.
Andere haben aber und bereuen das nun. Denn nachdem es in der Sache einige Zeit ruhiger wurde, verschickt die DAD nun offenbar Zahlungsaufforderungen und Mahnungen an ihre „Vertragspartner“. Manch einer erfährt erst jetzt, dass er sich zur Zahlung von 758 Euro (!) zzgl. MwSt. jährlich verpflichtet hat.
Zumindest das Ergebnis der kollegialitären Diskussion hier im Law-Blog war, dass die so zustande gekommenen Verträge wohl zumindest wegen Täuschung nach § 123 BGB anfechtbar wären: das Formular ist nach unserer Auffassung irreführend gestaltet. Mit einiger juristischer Phantasie mag man sich auch Gedanken über das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit oder der AGB-rechtlichen Überprüfbarkeit der Klauselgestaltungen i.E. machen. Entsprechende Urteile sind uns derzeit allerdings nicht bekannt.
Amazon muss nicht für seine Affiliate-Partner haften, entschied der Bundesgerichtshof. Rechtlich ist das Urteil kaum zu beanstanden, aber trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack. Eine Einschätzung von Arne Trautmann. (mehr …)
Haben Sie schon jemals darüber nachgedacht, was sich hinter dem Begriff „dezentralisierte autonome Organisation“ (DAO) verbirgt und welchen Einfluss die DAO im Alltag hat? Arne Trautmann berichtet aus der Fachwelt. (mehr …)