Bwin darf weiterwetten. Und werben?

Übergreifendes | 19. Oktober 2006
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In aus­ge­sprochen unruhigem Fahrwass­er bewegten sich in den let­zten Monat­en die pri­vat­en Anbi­eter von Sportwet­ten in Deutsch­land, hier ins­beson­dere Bwin, vor­mals Bet and Win. Der Unternehmung, die auf der Basis ein­er durch den Eini­gungsver­trag weit­er gel­tenden Genehmi­gung aus den let­zten DDR-Tagen operierte, war durch den Freis­taat Sach­sen im Som­mer ver­boten wor­den, Sportwet­ten zu ver­mit­teln und zu ver­anstal­ten. Pikan­ter­weise sind die Län­der selb­st Nutznießer der Einkün­fte konkur­ri­eren­der staatlich­er Ange­bote.

Nahm man die Farce ernst und sah als Bwin als ver­botenes Glücksspiel an, dann durfte man für die Unternehmung auch keine Wer­bung betreiben. Fol­gerichtig wurde z.B. Fußbal­lvere­inen die Schal­tung von Ban­ner­wer­bung pri­vater Wet­tan­bi­eter auf der Home­page ver­boten, Trikotwer­bung, und ab und hiel­ten beson­ders dien­st­be­flis­sene Ord­nung­shüter auch schon ein­mal Jog­ger mit Bwin-Trikots an.

Nun scheint sich der Wind ein wenig zu drehen.

Zum einen hat das Ver­wal­tungs­gericht Dres­den offen­bar den Vol­lzug der säch­sis­chen Entschei­dung zunächst aus­ge­set­zt. Bwin darf also zunächst weit­eroperieren, und dies wohl in Sach­sen und im Inter­net: es sei nicht offen­sichtlich, dass die ursprünglich nach DDR-Recht erteilte Erlaub­nis nicht auch das Geschäft im Inter­net erfasse; jeden­falls sei die Prax­is sei auch jahre­lang vom Freis­taat Sach­sen nicht bean­standet wor­den.

Kon­se­quenter­weise kündigt Bwin nun an, auch an seinen Spon­soringak­tiv­itäten in Deutsch­land fes­thal­ten zu wollen. Wie das genau gehen soll, wenn doch der Betrieb des Unternehmens auf Inter­net und Sach­sen beschränkt ist, und ob dies noch weit­ere inter­es­sante gerichtliche Eilanträge und Ver­fü­gun­gen provoziert, bleibt ges­pan­nt zu beobacht­en. Im Übri­gen ist abzuwarten, ob die EU-Kom­mis­sion dem Dra­ma irgend­wann ein Ende set­zt und das staatliche Wett- und Glücksspiel­monopol baldigst kippt.

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