Bwin darf weiterwetten. Und werben?

Übergreifendes | 19. Oktober 2006
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In aus­ge­spro­chen unru­hi­gem Fahr­was­ser beweg­ten sich in den letz­ten Mona­ten die pri­va­ten Anbie­ter von Sport­wet­ten in Deutsch­land, hier ins­be­son­de­re Bwin, vor­mals Bet and Win. Der Unter­neh­mung, die auf der Basis einer durch den Eini­gungs­ver­trag wei­ter gel­ten­den Geneh­mi­gung aus den letz­ten DDR-Tagen ope­rier­te, war durch den Frei­staat Sach­sen im Som­mer ver­bo­ten wor­den, Sport­wet­ten zu ver­mit­teln und zu ver­an­stal­ten. Pikan­ter­wei­se sind die Län­der selbst Nutz­nie­ßer der Ein­künf­te kon­kur­rie­ren­der staat­li­cher Ange­bo­te.

Nahm man die Far­ce ernst und sah als Bwin als ver­bo­te­nes Glücks­spiel an, dann durf­te man für die Unter­neh­mung auch kei­ne Wer­bung betrei­ben. Fol­ge­rich­tig wur­de z.B. Fuß­ball­ver­ei­nen die Schal­tung von Ban­ner­wer­bung pri­va­ter Wett­an­bie­ter auf der Home­page ver­bo­ten, Tri­kot­wer­bung, und ab und hiel­ten beson­ders dienst­be­flis­se­ne Ord­nungs­hü­ter auch schon ein­mal Jog­ger mit Bwin-Tri­kots an.

Nun scheint sich der Wind ein wenig zu dre­hen.

Zum einen hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Dres­den offen­bar den Voll­zug der säch­si­schen Ent­schei­dung zunächst aus­ge­setzt. Bwin darf also zunächst wei­ter­ope­rie­ren, und dies wohl in Sach­sen und im Inter­net: es sei nicht offen­sicht­lich, dass die ursprüng­lich nach DDR-Recht erteil­te Erlaub­nis nicht auch das Geschäft im Inter­net erfas­se; jeden­falls sei die Pra­xis sei auch jah­re­lang vom Frei­staat Sach­sen nicht bean­stan­det wor­den.

Kon­se­quen­ter­wei­se kün­digt Bwin nun an, auch an sei­nen Spon­so­ring­ak­ti­vi­tä­ten in Deutsch­land fest­hal­ten zu wol­len. Wie das genau gehen soll, wenn doch der Betrieb des Unter­neh­mens auf Inter­net und Sach­sen beschränkt ist, und ob dies noch wei­te­re inter­es­san­te gericht­li­che Eil­an­trä­ge und Ver­fü­gun­gen pro­vo­ziert, bleibt gespannt zu beob­ach­ten. Im Übri­gen ist abzu­war­ten, ob die EU-Kom­mis­si­on dem Dra­ma irgend­wann ein Ende setzt und das staat­li­che Wett- und Glücks­spiel­mo­no­pol bal­digst kippt.

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