In ausgesprochen unruhigem Fahrwasser bewegten sich in den letzten Monaten die privaten Anbieter von Sportwetten in Deutschland, hier insbesondere Bwin, vormals Bet and Win. Der Unternehmung, die auf der Basis einer durch den Einigungsvertrag weiter geltenden Genehmigung aus den letzten DDR-Tagen operierte, war durch den Freistaat Sachsen im Sommer verboten worden, Sportwetten zu vermitteln und zu veranstalten. Pikanterweise sind die Länder selbst Nutznießer der Einkünfte konkurrierender staatlicher Angebote.
Nahm man die Farce ernst und sah als Bwin als verbotenes Glücksspiel an, dann durfte man für die Unternehmung auch keine Werbung betreiben. Folgerichtig wurde z.B. Fußballvereinen die Schaltung von Bannerwerbung privater Wettanbieter auf der Homepage verboten, Trikotwerbung, und ab und hielten besonders dienstbeflissene Ordnungshüter auch schon einmal Jogger mit Bwin-Trikots an.
Nun scheint sich der Wind ein wenig zu drehen.
Zum einen hat das Verwaltungsgericht Dresden offenbar den Vollzug der sächsischen Entscheidung zunächst ausgesetzt. Bwin darf also zunächst weiteroperieren, und dies wohl in Sachsen und im Internet: es sei nicht offensichtlich, dass die ursprünglich nach DDR-Recht erteilte Erlaubnis nicht auch das Geschäft im Internet erfasse; jedenfalls sei die Praxis sei auch jahrelang vom Freistaat Sachsen nicht beanstandet worden.
Konsequenterweise kündigt Bwin nun an, auch an seinen Sponsoringaktivitäten in Deutschland festhalten zu wollen. Wie das genau gehen soll, wenn doch der Betrieb des Unternehmens auf Internet und Sachsen beschränkt ist, und ob dies noch weitere interessante gerichtliche Eilanträge und Verfügungen provoziert, bleibt gespannt zu beobachten. Im Übrigen ist abzuwarten, ob die EU-Kommission dem Drama irgendwann ein Ende setzt und das staatliche Wett- und Glücksspielmonopol baldigst kippt.
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