WLAN und Recht Revisited — der Podcast

Onlinerecht | 29. November 2006
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Wenn Sie – wie ich – gern mal über Stricke und Schnüre (oder auch ein­fach so) stolpern und dabei gle­ich ganze Schreibtischin­halte mit in die Tiefe reißen, dann empfind­en Sie WLAN ver­mut­lich als eine sehr segen­sre­iche Sache. Wenn Sie dazu noch ein Men­sch sind, der Freude gern teilt, dann betreiben Sie vielle­icht ganz bewusst Ihr WLAN offen und für Dritte benutzbar; vielle­icht sind Sie auch tech­nisch nicht so bewan­dert und machen das unbe­wusst (behaupten aber am Stammtisch stolz das Gegen­teil). Wom­öglich treibt Sie auch eine Art hal­bkom­merzieller Gedanke an, wie etwa bei der stetig wach­senden FON-Gemeinde.

In jedem Fall fra­gen Sie sich vielle­icht, wie sich das bekan­nte WLAN-Urteil des LG Ham­burg auf Ihre rechtliche Ver­ant­wortlichkeit auswirkt, falls ein bös­er oder ein­fach sor­glos­er Men­sch Ihr Netz ohne Ihr Wis­sen für Rechtsver­let­zun­gen benutzt.

Die Frage trieb auch die Redak­tion der Mac Essen­tials an. Zwecks Erörterung der Angele­gen­heit aus rechtlich­er Sicht rief man von dort hier an und nahm das Gespräch auf um daraus einen Pod­cast zu zim­mern. Vielle­icht haben Sie den auf Mac-Essen­tials schon gehört, falls nicht haben Sie hier nochmals die Gele­gen­heit.

Hier sind die Shownotes:

  • Wir sind uns einig, dass die Zurver­fü­gung­stel­lung von WLAN-Zugangsmöglichkeit­en eine gute Sache ist.
  • Wir unter­hal­ten uns ein wenig über ver­tragsrechtliche (darf ich teilen ohne den Ver­trag mit meinem Provider zu ver­let­zen?) und haf­tungsrechtliche (wer haftet, wenn über mein WLAN Rechtsver­let­zun­gen began­gen wer­den?) Fra­gen.
  • Wir sehen das Urteil des LG Ham­burg und die darin liegen­den Gefahren für solche Mod­elle.
  • Wir hal­ten das Urteil für falsch und glauben, dass eine ähn­liche Sache bei neuer­lichen Fällen gute Chan­cen hätte, anders entsch­ieden zu wer­den.
  • Wir bew­erten die rein sta­tis­tis­chen Chan­cen der Inanspruch­nahme: Aut­o­fahren ist ver­mut­lich gefährlich­er als WLAN teilen.
  • Wir meinen, dass die Teilung von WLANs zur gesellschaftlichen Nor­mal­ität wer­den sollte und das auch die Rechts­find­ung bee­in­flussen kön­nte.

Die Unter­hal­tung fand über Skype statt, entschuldigen Sie daher bitte die tele­fonar­tige Qual­ität der einen Hälfte des Gesprächs. Wie immer auch der Dis­claimer für das gesproch­ene Wort: Es gab wieder Kaf­fee und Nusseck­en. Hier ist also kein hochwis­senschaftlich­er Dis­put zu erwarten son­dern ein Aus­tausch von Mei­n­un­gen.

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