Schnipp Schnapp

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Heu­te fin­det je nach regio­na­ler Gewohn­heit die sym­bo­li­sche Kas­tra­ti­on in Form des Abschnei­dens von Kra­wat­ten statt. So auch gera­de bei mir. Wäh­rend ich den Rest mei­ner schö­nen Wind­sor-Kra­wat­te zu Boden fal­len sehe, über­le­ge ich mir: ist das jetzt ein recht­lich erfass­ba­rer Vor­gang oder nur Spaß? Will sagen: wäre ich ein spaß­be­frei­ter Zeit­ge­nos­se, könn­te ich dann die Täte­rin­nen auf Scha­den­er­satz in Anspruch neh­men? Oder gibt es so etwas wie eine kon­klu­den­te Zustim­mung in die­se tat­be­stand­lich ein­wand­frei gege­be­ne Sach­be­schä­di­gung, aus­ge­drückt dadurch, dass man an die­sem Tag über­haupt mit Kra­wat­te erscheint? Eine Par­al­le­le fin­det sich im Pro­blem der Sport­ver­let­zun­gen: jeder Fuß­bal­ler weiß, dass er wäh­rend des Spiels auch ein­mal absicht­lich gefoult wird. Er nimmt das in Kauf, wil­ligt also in gewiss­sem Maße in die Kör­per­ver­let­zung ein, wenn er das Spiel­feld betritt. Ande­rer­seits will gera­de der Stür­mer ja nicht gefoult wer­den, son­dern den Ball mög­lichst unge­hin­dert ins geg­ne­ri­sche Tor beför­dern.

Ich will ja kei­nen Scha­den­er­satz, also prü­fe ich es nicht durch, son­dern stel­le das Pro­blem nur zur Debat­te. Mit när­ri­schen Grü­ßen, ver­steht sich.

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