Lesefutter: Die Kommunen und das geistige Eigentum

News | 18. April 2008
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Kom­mu­nale Gebi­et­skör­per­schaften wer­den ja gern mit staubi­gen Amtsstuben assozi­iert. Weit gefehlt. Städte und Gemein­den haben sich zu Unternehmen im echt­en Wortsinn entwick­elt und treten entsprechend öffentlichkeitswirk­sam auf. Das ist natür­lich mit gewis­sen Risiken in Bezug auf des Marken‑, Kennze­ichen- und Urhe­ber­rechte sowie das KUG (Kun­sturhe­berge­setz) ver­bun­den, mithin der The­men dieses Blogs. Das freilich sind Rechts­ma­te­rien, mit denen sich Kom­mu­nal-Haftpflichtrechtler im tra­di­tionellen Ver­ständ­nis der Rechts­ma­terie bish­er wenig auseinan­der­set­zen mussten.

Lobenswert­er­weise kämpfen die Kol­le­gen Roter­mund und Krafft gegen das Infor­ma­tions­de­fiz­it an. Eine Darstel­lung der Risiken mit Prax­is­tipps zur Haf­tungsver­mei­dung enthält — neben son­sti­gen spez­i­fisch kom­mu­nalen Haftpflicht­the­men — das brand­neu erschienene Hand­buch Roter­mund-Krafft “Haf­tungsrecht in der kom­mu­nalen Prax­is”, 4. Auflage 2008.

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