Sparen mit Spargeräten

Skurriles | 25. Februar 2004
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Das law­blog (ohne Bin­de­strich) berich­tet von einer beson­ders schö­nen Web­sei­te: Spargeräte.de. Der span­nen­de Ser­vice der Sei­te ist die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Infor­ma­tio­nen über spar­sa­me Haus­halts­ge­rä­te. Inter­es­se weckt aber ins­be­son­de­re das Lin­k­an­ge­bot der Betrei­ber:

„Unser Ange­bot: Sie plat­zie­ren auf Ihrer Home­page einen Hin­weis und schal­ten einen Link zu www.spargeraete.de. Das Recht zur Ver­lin­kung Ihrer Home­page mit www.spargeraete.de bie­ten wir Ihnen für nur 49 Euro / Jahr an.“

Ob beab­sich­tigt ist, Nut­zer, die ohne „Recht zur Ver­lin­kung“ einen Ver­weis plat­zie­ren, dafür zur Kas­se zu bit­ten (etwa mit einer Art Lizenz­ana­lo­gie), soll dahin­ge­stellt blei­ben; das Ansin­nen selbst dürf­te schon ein­ma­lig sein.

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