Endloser Streit um Äpfel

Markenrecht | 27. Februar 2004
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Eine neue Runde wird im schein­bar end­losen Marken­rechtsstre­it zwis­chen Apple und Apple aus­ge­tra­gen, in dem vor kurzen vor dem High Court in Lon­don die erste Anhörung stat­tfand — und vielle­icht auch die let­zte, wenn der Antrag, den Rechtsstre­it an die US-Gerichte abzugeben, Erfolg hat.

Apple (von den Bea­t­les als Musik­la­bel gegrün­det) bezichtigt bere­its seit den späten 70er Jahren Apple (den Com­put­er­her­steller mit der sek­tenähn­lichen Anhänger­schaft) der Ver­let­zung von Marken­recht­en. Der Stre­it gewann an Bedeu­tung, als Ende der 80er Jahre Apple-Com­put­er nach und nach von der Musik- und Pro­duzen­ten­szene ent­deckt wur­den, da für die Geräte her­vor­ra­gende Sequen­z­er­pro­gramme erhältlich waren. Das Label Apple sah hier seine Marke in ihrem Kern­bere­ich bedro­ht. Die erste Runde der Auseinan­der­set­zung endete 1991 mit ein­er Art Abgren­zungsvere­in­barung, in der sich Apple Com­put­er verpflichtete, seine Marke nicht zu ver­wen­den, um unter ihr Musik zu vertreiben.

Durch den IPod und ITunes, einen kom­merziellen Down­load-Dienst für Musik­stücke, sieht das Label diese Vere­in­barung gebrochen. Apple Com­put­er argu­men­tiert hier, es stelle lediglich eine tech­nis­che Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung, die von Musikkonz­er­nen – also Drit­ten, nicht Apple selb­st – zur Ver­bre­itung von Musik genutzt werde. Das aber sei zuläs­sig.

Diese Argu­men­ta­tion ist natür­lich aus­ge­sprochen for­maler Natur, let­ztlich ist Apple Com­put­er inzwis­chen de fac­to ein wichtiger Play­er im Online-Musikgeschäft. Ander­er­seits hin­ter­lässt es auch einen schalen Beigeschmack, wenn ein Unternehmen wie das Plat­ten­la­bel Apple, das seit mehr als einem Viertel­jahrhun­dert inak­tiv ist, seine haupt­säch­lichen Einkün­fte offen­bar aus Rechtsstre­it­igkeit­en erzielt.

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