Beutelschneiderei Vol. 4.0

News | 27. Februar 2004
BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

SMS von ange­blichen Inkas­sobüros mit der Bitte um Rück­ruf unter 0190… Der eine oder andere wird es auch schon erlebt haben. Per SMS kommt die Auf­forderung “Set­zen Sie sich umge­hend mit uns in Verbindung, Pro­mo Inkas­so 0190…” oder ähn­lich­es.

Weit­ere Aus­führun­gen erübri­gen sich. Aber sich­er ist sich­er: bitte nicht dort anrufen!

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Über den autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Selbstanzeige und Nachversteuerung

Dieses Thema hat mit den sonst hier oft behandelten Themen des Geistigen Eigentums und des Datenschutzes nur insoweit zu tun, als es sich in die Öffentlichkeit drängte, als ein Mitarbeiter einer Liechtensteiner Bank eine CD mit Kundendaten an den deutschen Fiskus verkaufte. Wie man heute weiß, war zumindest der Ankauf der Daten und die Verwendung in Steuerstrafverfahren rechtlich zulässig –...

BGH zu Offenbarungspflichten von Anwälten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zur Frage der Verpflichtung des Rechtsanwalts, auf Mandatsbeziehungen zum Gegner der von ihm vertretenen Partei hinzuweisen, ein Grundsatzurteil erlassen (Urteil v. 08.11.2007 - Az. IX ZR 5/06). Danach gilt (wie bisher), dass die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraussetzt. Der BGH hat entschieden, dass Umstände, die...