Stadtplan, Wegskizze, Abmahnung

Urheberrecht | 1. März 2004
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Die Tele­po­lis beschäf­tigt sich in einem Arti­kel mit Abmahn­prak­ti­ken im Inter­net, ins­be­son­de­re bei der Ver­wen­dung von gescann­ten oder aus elek­tro­ni­schen Kar­ten kopier­ten Stadt­plan­aus­schnit­ten als Weg­skiz­ze auf Home­pages.

Vie­le nam­haf­te deut­sche Kar­ten­ver­la­ge bie­ten über die GEKA mbH — einer Art Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft ähn­lich der GEMA, wenn auch nicht für Musik, son­dern für kar­to­gra­phi­sche Abdruck- und elek­tro­ni­sche Ver­viel­fäl­ti­gungs­rech­te — den Abschluss von Lizenz­ver­ein­ba­run­gen über Kar­ten­ma­te­ri­al an. Kehr­sei­te der Medail­le ist, dass die­ses Unter­neh­men auch tat­säch­li­che oder ver­meint­li­che Rechts­ver­stö­ße im Inter­net ver­folgt. Es wird also im Wege von Abmah­nun­gen und Nach­be­rech­nung von Lizenz­zah­lun­gen tätig, wenn ohne Gestat­tung der ver­tre­te­nen Rech­te­inha­ber Kar­ten­aus­schnit­te ver­wen­det wer­den. Die GEKA fun­giert dabei gleich­zei­tig als Inkas­so­bü­ro.

Dem Abge­mahn­ten muss wohl gera­ten wer­den, im Ein­zel­fall die Hil­fe eines Anwalts zuzu­zie­hen. Die Abmah­nung kann (aus urhe­ber­recht­li­chen Grün­den; das Wett­be­werbs­recht soll­te bei Pri­va­ten i.d.R. aus­schei­den) wohl nur dann berech­tigt sein, wenn der ver­wen­de­ten Kar­te oder dem Stadt­plan „Werk­qua­li­tät“ i.S. des § 2 II UrhG zukommt. Das ist nur dann der Fall, wenn es sich um eine „per­sön­li­che geis­ti­ge Schöp­fung“ han­delt. Damit das der Fall sein kann, muss sich bei der Erstel­lung des Plans über­haupt Spiel­raum für die Ent­fal­tung einer schöp­fe­ri­schen Leis­tung bie­ten. Das ist nicht gege­ben, wenn das Erschei­nungs­bild der Kar­ten durch die Lage der Stra­ßen, Flüs­se, Brü­cken etc. vor­ge­ge­ben ist. Aller­dings kann schon eine beson­ders gute Wahl der Farb­ge­bung, die Ver­wen­dung von Sym­bo­len, die Aus­wahl der dar­zu­stel­len­den Sehens­wür­dig­kei­ten etc. eine Schutz­fä­hig­keit begrün­den.

Wegen der Schwie­rig­keit die­ser Abwä­gung kann es beim Tipp der Tele­po­lis blei­ben: Den Plan im Zwei­fel selbst zeich­nen.

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