BGH äußert sich zu Dialern

Onlinerecht | 5. März 2004
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End­lich ist das lang­ersehn­te klar­stel­len­de Urteil des BGH zu Dia­lern ergan­gen, der Spie­gel Online berich­tet. Die Essenz ist ein­fach, wahr und trotz­dem not­wen­dig: Instal­liert sich ein Dia­ler unwis­sent­lich auf dem Rech­ner, muss der Betrof­fe­ne die ent­ste­hen­de Rech­nung nicht zah­len. Und — wich­tig! — es müs­sen auch kei­ne Vor­sichts­maß­nah­men gegen sol­che unwis­sent­li­chen Instal­la­tio­nen getrof­fen wer­den. Damit tritt der BGH ins­be­son­de­re der abwei­chen­den Ansicht des AG Tor­gau ent­ge­gen, das dem — tech­nisch ja häu­fig wenig bewan­der­ten — Betrof­fe­nen sol­che Pflich­ten auf­bür­den woll­te.

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