Das DPMA berichtet erfreuliches. “Der Erfindergeist in Deutschland ist ungebrochen”, teilt der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), Dr. Jürgen Schade, auf der diesjährigen Jahrespressekonferenz mit.
Wir zitieren aus der Pressemeldung des DPMA vom 12.03.2004:
“64 518 Patentanmeldungen gingen im Jahr 2003 beim DPMA ein. Ein Plus von rund zwei Prozent gegenüber dem Jahr 2002.
52 425 Patentanmeldungen kamen von inländischen Unternehmen, Hochschulen und Einzelerfindern. Wie in den Vorjahren liegen Bayern und Baden-Württemberg mit 27,2% bzw. 26,5% der Anmeldungen im Bundesvergleich an der Spitze, gefolgt von Nordrhein-Westfalen (16,8%). Nahezu 385 000 Patente waren zum Ende des Jahres 2003 wirksam.
Im Jahr 2003 haben die Mitarbeiter des DPMA 33 515 Patentprüfungsverfahren abgeschlossen. Die Erledigungen konnten gegenüber dem Vorjahr um ca. 12% gesteigert werden.
23 408 Gebrauchmuster wurden im Jahr 2003 angemeldet (2002: 23 428).
Das DPMA konnte im vergangenen Jahr 62 041 nationale Markenanmeldungen verzeichnen, eine Steigerung von rund 8%. Der rückläufige Trend der Markenanmeldungen der letzten Jahre durch das Ende der Boom-Phase am neuen Markt und in der Internetbranche wurde damit durchbrochen.
Einen deutlichen Rückgang gab es allerdings bei den Geschmacksmusteranmeldungen. Mit 53 331 Mustern wurde rund 15 % weniger Designschutz als noch im Jahr 2002 beantragt. Untersuchungen ergaben, dass die Ursache hierfür allerdings nicht am neuen Gemeinschaftsgeschmacksmuster liegt. Seit 2003 kann beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante europaweiter Designschutz beantragt werden. Grund für den Rückgang der nationalen Anmeldungen dürfte die Zurückhaltung der Industrie bei der Markteinführung neuer Produkte gewesen sein.”
Dieses Thema hat mit den sonst hier oft behandelten Themen des Geistigen Eigentums und des Datenschutzes nur insoweit zu tun, als es sich in die Öffentlichkeit drängte, als ein Mitarbeiter einer Liechtensteiner Bank eine CD mit Kundendaten an den deutschen Fiskus verkaufte. Wie man heute weiß, war zumindest der Ankauf der Daten und die Verwendung in Steuerstrafverfahren rechtlich zulässig –...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zur Frage der Verpflichtung des Rechtsanwalts, auf Mandatsbeziehungen zum Gegner der von ihm vertretenen Partei hinzuweisen, ein Grundsatzurteil erlassen (Urteil v. 08.11.2007 - Az. IX ZR 5/06). Danach gilt (wie bisher), dass die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraussetzt. Der BGH hat entschieden, dass Umstände, die...