Rechtsausschuss billigt UWG-Entwurf

Wettbewerbsrecht | 25. März 2004
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Der Recht­sauss­chuss des Bun­destages hat den Entwurf der Bun­desregierung zur Mod­ernisierung des Geset­zes gegen den unlauteren Wet­tbe­werb (UWG) gebil­ligt.

Anders als bei ver­gan­genen Refor­men han­delt es sich dabei um eine umfassende Über­ar­beitung und Mod­ernisierung des Geset­zes. Neben der Auf­nahme viel­er von der Recht­sprechung bere­its unter Gel­tung des alten Geset­ztes entwick­el­ten Grund­sätze und Fall­grup­pen in den Text – was die Les- und Ver­ste­hbarkeit des Werks ger­ade für Nichtjuris­ten erhöhen dürfte – kom­men auch kom­plette Regelun­gen und sog­ar Rechtsin­sti­tute neu hinzu.

Am umstrit­ten­sten und dur­chaus schw­er in die bish­erige Dog­matik des deutschen Rechts einzuord­nen dürfte dabei der Gewinnab­schöp­fungsanspruch des § 10 UWG n.F. sein. Danach soll, wenn bei ein­er vorsät­zlich wet­tbe­werb­swidri­gen Hand­lung bei ein­er Vielzahl von Per­so­n­en Schä­den entste­hen, der Gewinn an den Bun­de­shaushalt abzuführen sein. Hin­ter­grund ist, dass bei soge­nan­nten Streuschä­den die Schadenssum­men bei jedem einzel­nen Geschädigten oft zu ger­ing ist, als dass sich eine Durch­set­zung lohnen würde; ins­ge­samt aber ein hoher Schaden entste­ht, dessen Nutzen nicht beim Schädi­ger verbleiben soll. Let­zlich geht es darum, eine Abschreck­ungswirkung zu erzie­len. Das erin­nert stark an die Begrün­dung typ­isch US-amerikanis­ch­er Rechtsin­sti­tute. Berechtigter zum Ein­be­halt des Gewinns ist dort allerd­ings nicht der Staat.

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