Gebühren für die Zuteilung technisch genutzer Rufnummern — Nachschlag

TK-Recht | 4. Mai 2004
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Mit dem The­ma „Gebühren für die Zuteilung von Num­mern an Inter­net­zu­gangsan­bi­eter“ beschäfti­gen sich – sehr tiefge­hend – auch Thomas Stadler und Andreas Neu­mann in einem Auf­satz in der Jur­PC. Im Ergeb­nis kom­men bei­de erfreulicher­weise zum auch vom law-blog vertrete­nen Ergeb­nis, dass die Zuteilung von Rufnum­mern für Online-Dien­ste kaum mit der Zuteilung von Rufnum­mern für Auskun­fts­di­en­ste (im Sprach­bere­ich) ver­gle­ich­bar ist. Darum kann bei der Bes­tim­mung der Gebühren­höhe nicht auf Zif­fer D.1 des Gebühren­verze­ich­niss­es zur TNGe­bV wer­den, son­dern auf Zif­fer D.4. Der Unter­schied: 2.537,50 €.

Ein kurz­er Abriss über das Prob­lem find­et sich im bere­its zitierten Beitrag im Blog.

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