Heise online berichtet (einmal mehr) von einer Einstweiligen Verfügung, welche die Freenet.de AG gegen die Deutsche Telekom erwirken konnte.
Die Telekom hat in der Vergangenheit offenbar Preselection-Telefonkunden der Freenet.de AG angerufen und diesen eigene Dienste angeboten. Freenet ist aber rein technisch gezwungen, der Telekom diese Kundendaten zur Verfügung zu stellen. Dass das systematische „Abgrasen“ eines fremden Kundenstammes wettbewerbswidrig ist, sollte dabei offensichtlich sein. Es ist immerhin interessant zu beobachten, wie ein immerhin ehemaliges Staatsunternehmen wiederholt auch mit fragwürdigen Mitteln versucht, den Wettbewerb im TK-Markt zu seinen Gunsten zu beeinflussen.
Amazon muss nicht für seine Affiliate-Partner haften, entschied der Bundesgerichtshof. Rechtlich ist das Urteil kaum zu beanstanden, aber trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack. Eine Einschätzung von Arne Trautmann. (mehr …)
Haben Sie schon jemals darüber nachgedacht, was sich hinter dem Begriff „dezentralisierte autonome Organisation“ (DAO) verbirgt und welchen Einfluss die DAO im Alltag hat? Arne Trautmann berichtet aus der Fachwelt. (mehr …)