Der sogenannte Zweite Korb der Novelle zur Anpassung des Urheberrechts an die Gegebenheiten der Informationsgesellschaft wirft, das wird mehr und mehr deutlich, Fragen nicht nur urheberrechtlicher Natur auf. So ist für den derzeitigen Entwurf ein Auskunftsanspruch der Inhaber von Urheber- und Nutzungsrechte gegen Internet-Provider hinsichtlich der Nutzungsdaten derer Nutzer vorgesehen. So sollen Rechtsverstöße – vornehmlich illegale Downloads – ahndbar gemacht werden.
In einer Pressemitteilung weist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein darauf hin, dass allein die Speicherung dieser Daten durch den Provider in aller Regel gegen die Vorschriften des Teledienste Datenschutzgesetzes verstoßen würde, hier ist vor allem § 6 TDDSG einschlägig.
Nach meiner Ansicht sind diese Bestrebungen ganz allgemein im Zusammenhang mit den Bemühungen der Angleichung des IT- an das TK-Recht mit seinen weiten Überwachungs- und Auskunftspflichten etwa an Strafverfolgungsbehörden zu sehen, siehe auch den Bericht des Law-Blogs zur Anhörung der RegTP zum Rechtsrahmen für VoIP.
Zum zweiten Korb finden sich weitere Materialen und Stellungnahmen auch zum angesprochenen Thema auf den Webseiten des Instituts für Urheber- und Medienrecht.
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