Einige Randnotizen, eher Berichte, sind am Ende der Woche fällig zum Thema Softwarepatente.
Adobe wird, das berichtet Golem.de, von der Information Technology Innovation LLC verklagt. Wegen eines Softwarepatents. Das 1999 angemeldete US-Patent 5,892,908 beschreibt eine Methode „of extracting network information first receives an initial link address (102) and retrieves a file (104) associated with the initial link address. The file is then parsed (106) to find a hyper text link.“ Es geht also darum, eine Datei, die über einen Link geladen wurde, auf weitere Links zu durchsuchen, und diese ggf. wieder herunterzuladen. Und genau das kann auch Adobes Acrobat Software. Adobe nimmt den Streit dem Vernehmen nach nicht sonderlich ernst. Wohl zu recht. Eine Technologie wie die beschriebene dürfte 1999 Stand der Technik gewesen sein. Wenn mich meine eigene (!) Erinnerung nicht trügt, habe ich selbst in diesem Jahr bereits Tools genutzt, die auf die beschriebene Weise Links folgen konnten.
Anders herum ist die Ausgangslage im Fall Compression Labs bzw. der Rechtsnachfolger dieses Unternehmens. Diesem wurde, wie outlaw.com berichtet, 1986 das US-Patent 4,698,672 gewährt, das Teile des JPEG-Algorithmus umfasst. Letzterer gut bekannt als Dateiformat für Bilder. Die Patentinhaberin tat zunächst ein paar Jahre nichts mit dem Patent, um dann, nachdem sich JPEG durchgesetzt hatte und ein Verzicht auf den Standart nicht mehr denkbar war, Lizenzgebühren zu verlangen. 90 Millionen $ in den letzten beiden Jahren.
22 Unternehmen, darunter IBM, HP und Dell haben sich nun gefunden, dieses Patent zu Fall zu bringen. Hauptargument soll mangelnde Neuheit der Erfindung zum Anmeldezeitpunkt sein.
Beide Fälle – die sicher wieder die Diskussion um Softwarepatente beleben werden – zeigen m.E. einmal mehr, dass die Prüfkriterien für computerimplementierte Erfindungen von den Patentämtern zu lax gehandhabt werden. Argumente gegen die Existenz von Softwarepatenten ganz allgemein lassen sich auch hieraus nicht begründen.
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