Neue Fälle um Softwarepatente

Patentrecht | 9. Juli 2004
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Eini­ge Rand­no­ti­zen, eher Berich­te, sind am Ende der Woche fäl­lig zum The­ma Soft­ware­pa­ten­te.

Ado­be wird, das berich­tet Golem.de, von der Infor­ma­ti­on Tech­no­lo­gy Inno­va­ti­on LLC ver­klagt. Wegen eines Soft­ware­pa­tents. Das 1999 ange­mel­de­te US-Patent 5,892,908 beschreibt eine Metho­de „of extra­c­ting net­work infor­ma­ti­on first recei­ves an initi­al link address (102) and retrie­ves a file (104) asso­cia­ted with the initi­al link address. The file is then par­sed (106) to find a hyper text link.“ Es geht also dar­um, eine Datei, die über einen Link gela­den wur­de, auf wei­te­re Links zu durch­su­chen, und die­se ggf. wie­der her­un­ter­zu­la­den. Und genau das kann auch Ado­bes Acro­bat Soft­ware. Ado­be nimmt den Streit dem Ver­neh­men nach nicht son­der­lich ernst. Wohl zu recht. Eine Tech­no­lo­gie wie die beschrie­be­ne dürf­te 1999 Stand der Tech­nik gewe­sen sein. Wenn mich mei­ne eige­ne (!) Erin­ne­rung nicht trügt, habe ich selbst in die­sem Jahr bereits Tools genutzt, die auf die beschrie­be­ne Wei­se Links fol­gen konn­ten.

Anders her­um ist die Aus­gangs­la­ge im Fall Com­pres­si­on Labs bzw. der Rechts­nach­fol­ger die­ses Unter­neh­mens. Die­sem wur­de, wie outlaw.com berich­tet, 1986 das US-Patent 4,698,672 gewährt, das Tei­le des JPEG-Algo­rith­mus umfasst. Letz­te­rer gut bekannt als Datei­for­mat für Bil­der. Die Patent­in­ha­be­rin tat zunächst ein paar Jah­re nichts mit dem Patent, um dann, nach­dem sich JPEG durch­ge­setzt hat­te und ein Ver­zicht auf den Stand­art nicht mehr denk­bar war, Lizenz­ge­büh­ren zu ver­lan­gen. 90 Mil­lio­nen $ in den letz­ten bei­den Jah­ren.

22 Unter­neh­men, dar­un­ter IBM, HP und Dell haben sich nun gefun­den, die­ses Patent zu Fall zu brin­gen. Haupt­ar­gu­ment soll man­geln­de Neu­heit der Erfin­dung zum Anmel­de­zeit­punkt sein.

Bei­de Fäl­le – die sicher wie­der die Dis­kus­si­on um Soft­ware­pa­ten­te bele­ben wer­den – zei­gen m.E. ein­mal mehr, dass die Prüf­kri­te­ri­en für com­pu­ter­im­ple­men­tier­te Erfin­dun­gen von den Patent­äm­tern zu lax gehand­habt wer­den. Argu­men­te gegen die Exis­tenz von Soft­ware­pa­ten­ten ganz all­ge­mein las­sen sich auch hier­aus nicht begrün­den.

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