Bekanntermaßen kann man ab und an kommende juristische Auseinandersetzungen praktisch „riechen“. Wenn ein Einzelhändler eine grenzgängige verkaufsfördernde Aktion plant, wenn ein Verlag eine neue Zeitschrift in einem umkämpften Marktsegment etablieren will oder wenn ein Unternehmen ein Gewinnspiel plant, dann sind das typische Fälle, in denen zu befürchten ist, dass Konkurrenten versuchen werden, gegen die geplanten Aktionen Einstweilige Verfügungen zu erwirken. Solche Verfügungen können – was in der Praxis die Regel ist – ohne mündliche Verhandlung erlassen werden. Der von der Verfügung Betroffene ist daher gehindert, den Sachverhalt und auch rechtliche Argumente aus seiner Sicht vorzubringen, ihm wird vorab kein rechtliches Gehör gewährt. Letztlich kann er von einer Verfügung völlig überrascht werden.
Daher braucht man ein Mittel, um den Erlass einer Einstweiligen Verfügung schon im Vorfeld zu verhindert oder jedenfalls zu verzögern. Das kann die Schutzschrift leisten. Diese wird bereits bei Gericht hinterlegt und enthält die Darstellung der Sach- und Rechtslage aus der Sicht des möglichen Gegners eines Antrags auf Erlass der Verfügung. Dieser antwortet praktisch bereits vorab auf das von der Gegenseite zu erwartenden Vorbringen. Das Gericht wiederum ist gehalten, die Schrift zur Wahrung des rechtlichen Gehörs bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen.
Praktisch oft schwierig zu entscheiden ist die Frage, bei welchem Gericht die Schrift hinterlegt werden soll. Gerade im Streit über die Verletzung von Schutzrechten oder in Wettbewerbsstreitigkeiten sind häufig eine Vielzahl von Gerichten zuständig. Da der potentielle Verfügungsgegner nicht weiß, wo der Antrag auf Erlass der Verfügung gestellt werden wird, müssen im Extremfall bei sämtlichen deutschen Landgerichten – etwa 140 – Schriften hinterlegt werden. Das wiederum führt dazu, dass wegen der Vielzahl der hinterlegten Schriften — bei einigen Kammern in „beliebten“ Gerichten durchaus bis zu Eintausend – Schutzschriften auch einmal übersehen werden. Damit die Schrift überhaupt auffindbar ist, sollten in ihr der mutmaßliche Antragssteller, der mutmaßliche Antragsgegner, deren Prozessvertreter und der Anlass des erwarteten Antrags auf eine Verfügung möglichst klar und genau bezeichnet werden.
Der Schrift beizufügen sind wenn möglich alle Unterlagen, die dem Gericht eine umfassende Beurteilung des Sachverhalts ermöglichen und diesen glaubhaft machen. Das können Dokumente, Muster, Eidesstattliche Versicherungen u.ä. sein.
Amazon muss nicht für seine Affiliate-Partner haften, entschied der Bundesgerichtshof. Rechtlich ist das Urteil kaum zu beanstanden, aber trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack. Eine Einschätzung von Arne Trautmann. (mehr …)
Haben Sie schon jemals darüber nachgedacht, was sich hinter dem Begriff „dezentralisierte autonome Organisation“ (DAO) verbirgt und welchen Einfluss die DAO im Alltag hat? Arne Trautmann berichtet aus der Fachwelt. (mehr …)