Heimliche Vaterschaftstests unter Strafe stellen?

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Derzeit sehr heftig und hochemo­tion­al disku­tiert wird das geplante Gesetz zum Ver­bot heim­lich­er Vater­schaft­stests. Der Plan, diese mit Frei­heitsstrafen bis zu einem Jahr zu bele­gen, ist umstrit­ten nicht nur in der Poli­tik – wobei die Fron­ten quer ver­laufen – son­dern auch in der Gesellschaft.

Im Mit­telpunkt der Diskus­sion ste­hen vor allem zwei Fra­gen.

Zum einen geht es natür­lich um Fam­i­lien­frieden und Kindswohl, diese sollen ver­meintlich geschützt wer­den. Vergessen wird m.E. hier der alte (außer­rechtliche) Grund­satz: lieber ein Ende mit Schreck­en als ein Schreck­en ohne Ende. Sprich: Jahrzehn­te­lange Ungewis­sheit in der famil­iären Sit­u­a­tion, Zweifel, Vor­würfe und Anfein­dun­gen dürften dem Kindswohl bere­its recht mit­tel­fristig deut­lich mehr schaden als Klarheit und Gewis­sheit.

Im weit­eren geht es aber auch um Per­sön­lichkeit­srechte, vor allem die des Kindes, die geschützt wer­den sollen. Ich meine: Per­sön­lichkeit­srechte haben nicht nur Kind und Mut­ter, son­dern auch der Vater des Kindes – der es näm­lich vielle­icht gar nicht ist. Wessen Rechte hier schw­er­er wiegen, mag prob­lema­tisch sein. Auf der Seite der Test­be­für­worter stre­it­et neben den rein per­sön­lichkeit­srechtlichen Erwä­gun­gen aber noch ein weit­eres Rechtsgut: das auf Ken­nt­nis der Wahrheit. Über Details der Tests (vorherige Anzeigepflicht, eine Art Medi­a­tion, manda­torische Beratung ana­log der bei einem Schwanger­schaftsab­bruch etc.) mag man reden, wie das Ver­lan­gen nach Wahrheit in einem frei­heitlich organ­isierten Land aber unter Frei­heitsstrafe (!) gestellt wer­den soll, ist mir abso­lut unbe­grei­flich.

Im Übri­gen halte ich es für grund­verkehrt, aus­gerech­net die Mut­ter, deren Ein­willi­gung in den Test vom Geset­zge­ber gefordert wird, die aber ein ganz beson­deres eigenes Inter­esse in diesen Angele­gen­heit­en hat, zur Wahrerin der Inter­essen des Kindes zu machen. Da wird wohl — mit Bitte um Nach­sicht für die saloppe For­mulierung — der Bock zum Gärt­ner.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Wettbewerbsrecht 16. Februar 2023

BGH zu Affiliate-Marketing: Alles ist schrecklich, aber Amazon haftet trotzdem nicht für seine Partner

Amazon muss nicht für seine Affiliate-Partner haften, entschied der Bundesgerichtshof. Rechtlich ist das Urteil kaum zu beanstanden, aber trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack. Eine Einschätzung von Arne Trautmann.  (mehr …)

Crypto 20. Januar 2023

DAO: Die codierte Organisation

Haben Sie schon jemals darüber nachgedacht, was sich hinter dem Begriff „dezentralisierte autonome Organisation“ (DAO) verbirgt und welchen Einfluss die DAO im Alltag hat? Arne Trautmann berichtet aus der Fachwelt.  (mehr …)