Abmahngebühren

News | 26. September 2005
BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Die neuer­liche Flut an Abmah­nun­gen wer­den Ver­let­zung des Urhe­ber­rechts an Stadt­plä­nen hat zu ein­er weit­eren Entschei­dung geführt. Stre­it­ig waren in diesem Fall, den das Amts­gericht Char­lot­ten­burg mit Urteil vom 16. Sep­tem­ber 2005 (Az: 213 C 279/05) entsch­ieden hat, nur die Erstat­tungs­fähigkeit sowie die Höhe etwa zu erstat­ten­der Anwalts­ge­bühren.

Das Gericht meinte – abwe­ichend von anderen Kam­mern des Amts­gerichts Char­lot­ten­burg –, dass, anders als bei den Abmah­n­ver­bän­den und Vere­inen die Ein­schal­tung eines Anwalts auch in sehr ein­fach gelagerten Fällen und bei Massen­abmah­nun­gen grund­sät­zlich zuläs­sig und erforder­lich ist und damit auch die Kosten des Anwalts zu erstat­ten sind.

Das Gericht stellte dann jedoch davon fast, dass hin­sichtlich der Anwalts­ge­bühren bei ein­fach gelagertem Sachver­halt nur die Min­dest­ge­bühr anzuset­zen ist und nicht die Mit­tel­ge­bühr.

Die Beru­fung gegen das Urteil wurde zuge­lassen, um angesichts der ver­schiede­nen Ansicht­en die Fort­bil­dung des Rechts zu ermöglichen und eine ein­heitliche Recht­sprechung auf Grund ein­er Entschei­dung des Beru­fungs­gerichts zu ermöglichen.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Über den autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

LAG Köln kippt Betriebsratsbeschlüsse: Minderheitenschutz ist nicht nur Förmelei

Das Landesarbeitsgericht Köln hat kürzlich Beschlüsse eines Betriebsrats für unwirksam erklärt, obwohl sie, jeder für sich betrachtet, formal korrekt waren. Insgesamt betrachtet umgingen sie aber den gesetzlichen Minderheitenschutz. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass Betriebsratswahlen und -beschlüsse nicht nur formal korrekt ablaufen. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln erinnert daran, dass Arbeitgeber sich stets die Wichtigkeit des gesetzlichen Minderheitenschutzes in Betriebsratsbeschlüssen bewusst...

Echte Bürokratieentlastung: Der digitale Arbeitsvertrag soll kommen

Bürokratieentlastungsgesetze halten nicht immer, was sie versprechen. Doch die jetzt veröffentlichte Formulierungshilfe zum geplanten Bürokratieentlastungsgesetz IV enthält wichtige Änderungen für ein moderneres Arbeitsrecht. Arbeitsverträge sollen in Textform möglich werden. Wird das umgesetzt, neigt sich die Ära der Papierverträge dem Ende zu.   Am 19. Juni 2024 wurde sie beschlossen: Die Formulierungshilfe der Bundesregierung für den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD,...