Änderungen im Arbeitsrecht zum 1. Januar 2006 (2)

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Das ist der zweite Teil des kurzen Berichts über die arbeit­srechtlichen Änderun­gen, die sich zum 1.1.2006 ergeben haben. Bitte beacht­en sie auch den gestern erschiene­nen Teil 1.

5. Arbeitslosengeld

Mit Wirkung zum 1. Feb­ru­ar 2006 gel­ten nun auch die bere­its vor län­ger­er Zeit beschlosse­nen neuen Regelun­gen über Anspruchs­dauer, Anwartschaft­szeit, Rah­men­frist, Bestand­schutz und Erlöschen des Arbeit­slosen­gel­danspruch­es. Dabei wird die Anspruchs­dauer auf Arbeit­slosen­geld bei unter 55-jähri­gen Per­so­n­en auf 12 Monate und bei über 55-jähri­gen Per­so­n­en auf 18 Monate je nach Beitragszahlungs­dauer begren­zt.

6. Arbeitszeitrecht

Die Über­gangsregelun­gen für Tar­ifverträge bezüglich der Einord­nung von Bere­itschafts­di­en­sten als Arbeit­szeit wer­den ver­längert. Dem­nach kön­nen Tar­ifverträge, die zum Zeit­punkt des Inkraft­tretens der Änderun­gen im Arbeit­szeit­ge­setz bezüglich der Berück­sich­ti­gung des Bere­itschafts­di­en­stes in Kraft waren, noch bis zum 31. Dezem­ber 2006 weit­er gel­ten.

7. Vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Mit Wirkung zum 1. Jan­u­ar 2006 wur­den auch die Neuregelun­gen über die Fäl­ligkeit der Gesamt­sozialver­sicherungs­beiträge wirk­sam. Dem­nach sind die Sozialver­sicherungs­beiträge in der voraus­sichtlichen Höhe der Beitragss­chuld spätestens am drit­tlet­zten Bankar­beit­stag desjeni­gen Monats zur Zahlung fäl­lig, in dem die Beschäf­ti­gung, für die das Arbeit­sent­gelt gezahlt wird, aus­geübt wor­den ist oder als aus­geübt gilt. Die verbleiben­den Rest­be­träge wer­den am drit­tlet­zten Bankar­beit­stag des Fol­ge­monats fäl­lig (§ 23 Abs. 2 Satz 2 SGB IV).

8. Vollautomatisches Meldeverfahren / Sozialversicherungsbeiträge

Mit Wirkung ab dem 01. Jan­u­ar 2006 kann die Mel­dung zur Sozialver­sicherung nur noch über das vol­lau­toma­tisierte Beitrags- und Melde­v­er­fahren abgewick­elt wer­den. Durch diese Änderun­gen soll vor allem die Fehlerquote und damit auch der Bear­beitungsaufwand reduziert wer­den.

Mit großer Wahrschein­lichkeit wer­den sich hier in näher­er Zukun­ft noch weit­ere Änderun­gen ergeben. Wir wer­den dann entsprechend bericht­en.

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