Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten

Das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (mehr zum AGG) wur­de nun am 17. August 2006 im Bun­des­ge­setz­blatt ver­öf­fent­licht und ist am Tag nach der Ver­kün­dung, das heißt am 18. August 2006, in Kraft getre­ten.

Trotz­dem das Gesetz sehr jung ist, wer­den bereits Ände­run­gen des Geset­zes vor­be­rei­tet, da in § 10 des Geset­zes noch das Betriebs­rat­ge­setz und die Sozi­al­aus­wahl genannt sind, obwohl die­ser vom Anwen­dungs­be­reich des Geset­zes aus­ge­nom­men wor­den sind. Die zusam­men mit dem AGG ver­kün­de­ten und in Kraft getre­te­nen Ände­run­gen des Arbeits­ge­richts­ge­set­zes müs­sen eben­falls noch ein­mal geän­dert wer­den, da der von der Koali­ti­on aus­ge­han­del­te Kom­pro­miss dort noch nicht voll­stän­dig berück­sich­tigt wor­den war.

Über den Autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Grundsatzurteil zu verspäteten Zielvorgaben: Keine Ziele, voller Bonus

Wer als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Unternehmensziele, von denen ihr Bonus abhängt, nicht rechtzeitig mitteilt, riskiert, 100% Bonus als Schadensersatz auszahlen zu müssen. Das Bundesarbeitsgericht präzisiert seine strenge Rechtsprechung: Auch bloße interne Festlegungen genügt nicht – der Arbeitnehmer muss die Vorgabe nicht einmal einfordern.   Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem aktuellen Urteil Grundsatzfragen zur Zielvorgabe bei Boni  präzisiert. Ziele sind...

Schon wieder nach dem Urlaub „krank“: Wann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr reicht

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Beweiswert. Doch passen Krankmeldung, gescheiterte Urlaubsverlängerung und frühere Abläufe auffällig zusammen, dürfen Arbeitgeber zweifeln. Ein Urteil zeigt, welche Indizien zählen – und was Beschäftigte dann beweisen müssen.   Wer als Arbeitnehmer nachweislich erkrankt, muss nicht arbeiten und erhält zunächst dennoch eine Entgeltfortzahlung. Nachweisen können Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit, indem sie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dieser kommt...