Simon Hauger

Steuerrecht

11. September 2025

Erbschaftsteuer: Finanzgericht akzeptiert Bewertungsabschlag bei Miteigentumsanteilen

Wenn man erbt, verdient der Staat meist mit, die Erbschaftsteuer folgt auf dem Fuße. Ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück kann im Rahmen der Erbschaftsteuer niedriger bewertet werden als der rechnerische Bruchteil des Gesamtwerts, entschied das Finanzgericht Münster im Jahr 2022. Es erkannte damals einen im Gutachten ermittelten Marktanpassungsabschlag von 20 % an (FG Münster, Urt. v. 24.11.2022, Az. 3 K...