BAG: Urlaubskürzung bei Kurzarbeit Null zulässig

Am 30. Novem­ber 2021 hat das BAG, Az: 9 AZR 225/21, die Ent­schei­dung des Lan­des­ar­beits­ge­richts Düs­sel­dorf vom 12. März 2021, Az: 6 Sa 824/20, bestä­tigt, nach der ein Arbeit­ge­ber berech­tigt ist, für Mona­te, in denen der Arbeit­neh­mer auf Grund Kurz­ar­beit Null kei­ne Arbeits­leis­tung erbracht hat, den Jah­res­ur­laubs­an­spruch zu kür­zen.

Das gilt sowohl für den gesetz­li­chen Urlaub als auch für einen even­tu­ell ver­trag­li­chen Mehr­ur­laub. Vor­aus­set­zung sei aller­dings, dass die Kurz­ar­beit wirk­sam ent­we­der ein­zel­ver­trag­lich – wie im hier ent­schie­de­nen Fall – oder durch Betriebs­ver­ein­ba­rung (sowie eine Par­al­lel­ent­schei­dung vom sel­ben Tag, BAG, Az: 9 AZR 234/21) ver­ein­bart wur­de. Auf Grund Kurz­ar­beit aus­ge­fal­le­ne Arbeits­ta­ge sei­en nicht mit Zei­ten mit Arbeits­pflicht gleich­zu­stel­len. Der kurz­ar­beits­be­ding­te Aus­fall gan­zer Arbeits­ta­ge recht­fer­ti­ge die Kür­zung des Urlaubs­an­spruchs. Im vor­lie­gen­den Fall hat­te der Arbeit­ge­ber nur für die Mona­te gekürzt, in denen der Mit­ar­bei­ter gar nicht gear­bei­tet hat.

Das BAG scheint aber auch eine Kür­zung zulas­sen zu wol­len, wenn in einem Monat nur ein Teil der Arbeits­ta­ge wegen Kurz­ar­beit aus­ge­fal­len ist. Hier blei­ben die Ent­schei­dungs­grün­de abzu­war­ten. Es dürf­te aber fest­ste­hen, dass eine Kür­zung nicht zuläs­sig ist, wenn die Arbeits­zeit auf Grund der Kurz­ar­beit redu­ziert wird, aber an jedem Tag gear­bei­tet wird. Die Berech­nung der tat­säch­li­chen Urlaubs­ta­ge muss dann nach dem glei­chen Prin­zip erfol­gen, wie bei einer unter­jäh­ri­gen Umstel­lung von Voll­zeit auf Teil­zeit.

Über den Autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Grundsatzurteil zu verspäteten Zielvorgaben: Keine Ziele, voller Bonus

Wer als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Unternehmensziele, von denen ihr Bonus abhängt, nicht rechtzeitig mitteilt, riskiert, 100% Bonus als Schadensersatz auszahlen zu müssen. Das Bundesarbeitsgericht präzisiert seine strenge Rechtsprechung: Auch bloße interne Festlegungen genügt nicht – der Arbeitnehmer muss die Vorgabe nicht einmal einfordern.   Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem aktuellen Urteil Grundsatzfragen zur Zielvorgabe bei Boni  präzisiert. Ziele sind...

Schon wieder nach dem Urlaub „krank“: Wann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr reicht

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Beweiswert. Doch passen Krankmeldung, gescheiterte Urlaubsverlängerung und frühere Abläufe auffällig zusammen, dürfen Arbeitgeber zweifeln. Ein Urteil zeigt, welche Indizien zählen – und was Beschäftigte dann beweisen müssen.   Wer als Arbeitnehmer nachweislich erkrankt, muss nicht arbeiten und erhält zunächst dennoch eine Entgeltfortzahlung. Nachweisen können Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit, indem sie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dieser kommt...