Geschäftsführer einer GmbH sollten beachten, dass sich bereits vor einigen Wochen die Regelungen über Bekanntmachungen einer GmbH geändert haben.
Bisher sah das GmbH-Gesetz an einigen Stellen die Bekanntmachung in den “Blättern der Gesellschaft” vor (vgl. §§ 30 Abs. 2 Satz 2; § 58 Abs. 1 Nr. 1; § 65 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Welche Blätter dies sind, war bisher im Gesetz nicht geregelt, so dass, wenn die Satzung selbst keine besondere Regelung traf, die Bekanntmachung in den Blättern erfolgte, die für Bekanntmachungen vom Handelsregister am Sitz der Gesellschaft vorgeschrieben sind (§§ 10, 11 HGB). In vielen Satzungen wurde daher bestimmt, dass Bekanntmachungen nur im Bundesanzeiger erfolgen.
Der Gesetzgeber hat nun mit Wirkung zum 01. April 2005 einen neuen § 12 in das GmbHG eingefügt, durch den bestimmt wird, dass die Veröffentlichung grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen muss. Die Regelung lautet wie folgt:
“Bestimmt das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag, dass von der Gesellschaft etwas bekannt zu machen ist, so erfolgt die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger (Gesellschaftsblatt). Daneben kann der Gesellschaftsvertrag andere öffentliche Blätter oder elektronische Informationsmedien als Gesellschaftsblätter bezeichnen.”
Soweit sich in der Satzung keine Regelung findet, ist kein Handlungsbedarf gegeben. Die Bekanntmachungen können und müssen zukünftig im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen.
Soweit in der Satzung der Bundesanzeiger als Bekanntmachungsblatt bestimmt wurde, sollte, um Unklarheiten zu vermeiden, bei der nächsten Änderung des Gesellschaftsvertrages auch diese Regelung dahingehend angepasst werden, dass Bekanntmachungen nur noch im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen.
Die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger betrifft aber nur Veröffentlichungen nach dem GmbH-Gesetz, nicht aber nach anderen Gesetzen. So ist z.B. die Hinterlegung der Bilanzen weiterhin im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Solicitor (England und Wales)
Das Landesarbeitsgericht Köln hat kürzlich Beschlüsse eines Betriebsrats für unwirksam erklärt, obwohl sie, jeder für sich betrachtet, formal korrekt waren. Insgesamt betrachtet umgingen sie aber den gesetzlichen Minderheitenschutz. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass Betriebsratswahlen und -beschlüsse nicht nur formal korrekt ablaufen. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln erinnert daran, dass Arbeitgeber sich stets die Wichtigkeit des gesetzlichen Minderheitenschutzes in Betriebsratsbeschlüssen bewusst...
Bürokratieentlastungsgesetze halten nicht immer, was sie versprechen. Doch die jetzt veröffentlichte Formulierungshilfe zum geplanten Bürokratieentlastungsgesetz IV enthält wichtige Änderungen für ein moderneres Arbeitsrecht. Arbeitsverträge sollen in Textform möglich werden. Wird das umgesetzt, neigt sich die Ära der Papierverträge dem Ende zu. Am 19. Juni 2024 wurde sie beschlossen: Die Formulierungshilfe der Bundesregierung für den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD,...