Irgendwie dache ich ja, zumindest als einer der Betreiber eines Law-Blogs sei man gegen die üblichen Abzocken im Internet immun. Aber mitnichten. Gestern bekam ich Post von der DAD Deutscher Adressdienst GmbH. Da wird mir offeriert, ich möge doch – sozusagen im eigenen Interesse! – die aktuellen Daten der Seite www.law-blog.de nebst drei (immerhin!) frei wählbaren Suchbegriffen an das Deutsche Internet Register senden. Das sieht nach einer netten Bitte um Mitwirkung aus:
Erst ganz unten auf der Seite, ziemlich in der Mitte eines längeren Absatzes, erfahre ich dann, dass der Spaß 758 Euro zzgl. MwSt. jährlich kosten soll, und das bei initial zweijähriger Vertragslaufzeit und – bei nicht rechtzeitiger Kündigung – automatischer Verlängerung.
Man verstehe mich nicht falsch: ich halte Adressregister, Suchmaschinen und Telefonbücher für hochgradig wichtige Einrichtungen. Aber hier wird ganz offenbar versucht, Leute, die Schreiben der vorliegenden Art nicht genau genug lesen, abzuzocken; ihnen einen Vertrag aufzudrücken, von dem sie gar nicht wussten, dass sie ihn schließen wollten. Zudem bezweifle ich ausgesprochen, dass das Deutsche Internet Register den stolzen Preis wert ist. Ich zumindest habe von diesem Dienst noch nie gehört. Aber vielleicht wird dem einen oder anderen in der Vorweihnachtszeit ja ganz warm ums Herz und er entschließt sich zu einer edlen Spende, gute Taten führen langfristig ja gesehen in den Himmel und auch ganz allgemein zu erweiterter Glücksseeligkeit.
Nachtrag 2005: bitte beachten Sie auch die neueren Entwicklungen.
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