BGH äußert sich zu Dialern

Onlinerecht | 5. März 2004
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Endlich ist das langersehnte klarstel­lende Urteil des BGH zu Dialern ergan­gen, der Spiegel Online berichtet. Die Essenz ist ein­fach, wahr und trotz­dem notwendig: Instal­liert sich ein Dialer unwissentlich auf dem Rech­n­er, muss der Betrof­fene die entste­hende Rech­nung nicht zahlen. Und — wichtig! — es müssen auch keine Vor­sichts­maß­nah­men gegen solche unwissentlichen Instal­la­tio­nen getrof­fen wer­den. Damit tritt der BGH ins­beson­dere der abwe­ichen­den Ansicht des AG Tor­gau ent­ge­gen, das dem — tech­nisch ja häu­fig wenig bewan­derten — Betrof­fe­nen solche Pflicht­en auf­bür­den wollte.

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