Beim (aussichtslosen) Kampf gegen einen Kommentar-Spammer habe ich statt des Kommentars versehentlich gleich zwei ganze Einträge gelöscht. Nachdem zumindest der Vorliegende als erste Checkliste für Web-Projekte doch recht nützlich sein kann, erlaube ich mir einen Repost:
Immer wieder hört man von Webdesignern und privaten Betreibern von Internetseiten, dass es schwer sei, alle rechtlichen Anforderungen, die hier gestellt werden, zu kennen und diesen nachzukommen. Ohne Anspruch auf Ausführlichkeit und Vollständigkeit, vor allem auch ohne Beachtung der Probleme von Webseiten zu spezifischen Themen (Finanzkommunikation etc.) hier eine kleine Checkliste. Viele der Punkte sind auf weiterführende Beiträge im Blog verlinkt.
- Die Inhalte, insbesondere Texte, Fotos, Illustrationen, Sounds, sowie auch das Layout der Homepage selbst, dürfen keine Urheberrechte Dritter verletzen. Gerade das Layout von Homepages ist allerdings in aller Regel nicht selbst urheberechtlich geschützt.
- Der Domainname darf keine Rechte Dritter verletzen. Das können Namens‑, Marken- oder auch Titelschutzrechte sein. Umgekehrt ist zu bedenken, dass die Registrierung einer Domain allein kein Schutzrecht begründet. Es ist zu überlegen, die Domain zur Marke anzumelden.
- Anbieter von Telediensten und Mediendiensten sind impressumspflichtig. Das Impressum muss auch von den Unterseiten aus mit nur einem Klick gut zugänglich sein. Die eindeutige Bezeichnung als „Impressum“ empfiehlt sich.
- Vorsicht ist bei Werbung mit Bannern o.ä. auf der Homepage geboten. Werbung für pornographische Angebote oder Glücksspiele im Internet können deutsches Recht verletzen. Gerade wenn mit einem Ad-Server gearbeitet wird, muss auf besondere Seriosität des entsprechenden Anbieters geachtet werden.
- Das Framing fremder Seiten in die eigene Seite ist aus urheberrechtlichen Gründen strikt zu unterlassen.
- Beim Setzen von Links sollte darauf geachtet werden, nicht auf rechtswidrige Angebote zu verlinken. Weiterhin sollten sich fremde Inhalte nicht zu eigen gemacht werden, um Haftungsfolgen zu vermeiden. Ein Disclaimer kann nicht schaden, nutzt aber auch nicht allzu viel.
- Werbung ist klar von redaktionellen Inhalten zu trennen und als Werbung zu kennzeichnen.
- Werden auf der Homepage Waren oder Dienstleistungen im Wege des Fernabsatzes angeboten, so sind die entsprechenden Informationspflichten zu beachten.
- Sofern Daten verarbeitet werden, sind die Vorschriften des TDDSG und einschlägiger weiterer Datenschutzgesetze zu beachten.
- Richtet sich die Homepage aus objektiver Betrachtung nicht nur an den einheimischen, sondern auch an einen ausländischen Markt, so sind ggf. weitere Anforderungen zu beachten. Im Rahmen der EU sind die Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten weitgehend harmonisiert, im Übrigen gilt das so genannte Herkunftslandprinzip. Danach muss der Anbieter einer Website nur das Recht des Staates berücksichtigen, in dem er seinen Sitz hat. In aller Regel muss hier also jedenfalls innerhalb der EU wenig beachtet werden.
- Sofern die Seite Inhalte jugendgefährdender Natur, etwa pornographische Inhalte enthält, sind die Anforderungen des Jugendschutzes zu beachten. Insbesondere sind ggf. Altersverifikationssysteme einzusetzen und ein Jugendschutzbeauftragter zu ernennen.