Compliance – was bedeutet dies für das Gesellschaftsrecht?

In den vor­an­ge­gan­ge­nen Bei­trä­gen der Serie zur Com­pli­ance wur­de der Begriff Com­pli­ance im All­ge­mei­nen erklärt und des­sen Bedeu­tung für das Arbeits­recht erläu­tert. Was bedeu­tet jedoch Com­pli­ance im Gesell­schafts­recht?

Im Vor­der­grund ste­hen bei der Com­pli­ance im Gesell­schafts­recht Fra­gen der Unter­neh­mens­or­ga­ni­sa­ti­on und Haf­tungs­ver­mei­dung durch die Lei­tungs­or­ga­ne im Unter­neh­men. Damit ist Com­pli­ance in ers­ter Linie Auf­ga­be der Vor­stän­de und Geschäfts­füh­rer sowie der sons­ti­gen Orga­ne oder gesetz­li­chen Ver­tre­ter von Unter­neh­men.

Com­pli­ance im Gesell­schafts­recht bedeu­tet zum einen die Ein­hal­tung der gesell­schafts­recht­li­chen Vor­schrif­ten, die in ers­ter Linie im GmbH-Gesetz und Akti­en­ge­setz ver­an­kert sind, aber auch in wei­te­ren Geset­zen wie etwa dem Han­dels­ge­setz­buch oder bei bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten den Geset­zen betref­fend Wert­pa­pie­re und Wert­pa­pier­han­del.

Zum ande­ren bedeu­tet Com­pli­ance im Gesell­schafts­recht aber unter ande­rem auch die Schaf­fung und Bei­be­hal­tung von Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren sowie die Rege­lung und Über­wa­chung von Ver­ant­wort­lich­kei­ten im Fall der Pflich­ten­de­le­ga­ti­on.

Wesent­li­che Bedeu­tung kommt in die­sem Zusam­men­hang auch dem Deut­schen Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Kodex zu, der nun­mehr seit rund acht Jah­ren gilt und Richt­li­ni­en für die Lei­tung und Über­wa­chung von Akti­en­ge­sell­schaf­ten – bezo­gen auf das Innen­ver­hält­nis zum Zusam­men­wir­ken der Lei­tungs­or­ga­ne Vor­stand und Auf­sichts­rat und bezo­gen auf das Außen­ver­hält­nis über das Ver­hält­nis zu bestimm­ten Bezugs­grup­pen, in ers­ter Linie zu den Aktio­nä­ren, ent­hält.

Auch und gera­de im Gesell­schafts­recht besteht gro­ßer Bedarf an recht­li­cher Bera­tung. Die rele­van­ten Rege­lun­gen des Gesell­schafts­rechts sind viel­fäl­tig und deren Ein­hal­tung bedarf stän­di­ger Über­wa­chung und Kon­trol­le. Dies kann gera­de in klei­ne­ren Unter­neh­men oft­mals nicht ohne exter­ne Bera­tung gewähr­leis­tet wer­den.

Über den Autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Schon wieder nach dem Urlaub „krank“: Wann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr reicht

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Beweiswert. Doch passen Krankmeldung, gescheiterte Urlaubsverlängerung und frühere Abläufe auffällig zusammen, dürfen Arbeitgeber zweifeln. Ein Urteil zeigt, welche Indizien zählen – und was Beschäftigte dann beweisen müssen.   Wer als Arbeitnehmer nachweislich erkrankt, muss nicht arbeiten und erhält zunächst dennoch eine Entgeltfortzahlung. Nachweisen können Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit, indem sie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dieser kommt...

Auch wegen Streiktagen: Arbeitgeber darf Anwesenheitsprämie kürzen

Das LAG Nürnberg stärkt Arbeitgeber: Anwesenheitsprämien als Sonderleistungen dürfen für Streiktage gekürzt werden, solange die Vereinbarung neutral an Fehlzeiten anknüpft und nicht die Streikbereitschaft beeinflusst. Auch eine überproportionale Kürzung um 1/60 ab dem fünften Fehltag sei zulässig. Die Revision liegt aber bereits beim BAG.   Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hatte über die Kürzung einer Anwesenheitsprämie für einen Arbeitnehmer zu entscheiden,...