Compliance – was bedeutet dies für das Gesellschaftsrecht?

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In den vor­an­ge­gan­ge­nen Bei­trä­gen der Serie zur Com­pli­ance wur­de der Begriff Com­pli­ance im All­ge­mei­nen erklärt und des­sen Bedeu­tung für das Arbeits­recht erläu­tert. Was bedeu­tet jedoch Com­pli­ance im Gesell­schafts­recht?

Im Vor­der­grund ste­hen bei der Com­pli­ance im Gesell­schafts­recht Fra­gen der Unter­neh­mens­or­ga­ni­sa­ti­on und Haf­tungs­ver­mei­dung durch die Lei­tungs­or­ga­ne im Unter­neh­men. Damit ist Com­pli­ance in ers­ter Linie Auf­ga­be der Vor­stän­de und Geschäfts­füh­rer sowie der sons­ti­gen Orga­ne oder gesetz­li­chen Ver­tre­ter von Unter­neh­men.

Com­pli­ance im Gesell­schafts­recht bedeu­tet zum einen die Ein­hal­tung der gesell­schafts­recht­li­chen Vor­schrif­ten, die in ers­ter Linie im GmbH-Gesetz und Akti­en­ge­setz ver­an­kert sind, aber auch in wei­te­ren Geset­zen wie etwa dem Han­dels­ge­setz­buch oder bei bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten den Geset­zen betref­fend Wert­pa­pie­re und Wert­pa­pier­han­del.

Zum ande­ren bedeu­tet Com­pli­ance im Gesell­schafts­recht aber unter ande­rem auch die Schaf­fung und Bei­be­hal­tung von Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren sowie die Rege­lung und Über­wa­chung von Ver­ant­wort­lich­kei­ten im Fall der Pflich­ten­de­le­ga­ti­on.

Wesent­li­che Bedeu­tung kommt in die­sem Zusam­men­hang auch dem Deut­schen Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Kodex zu, der nun­mehr seit rund acht Jah­ren gilt und Richt­li­ni­en für die Lei­tung und Über­wa­chung von Akti­en­ge­sell­schaf­ten – bezo­gen auf das Innen­ver­hält­nis zum Zusam­men­wir­ken der Lei­tungs­or­ga­ne Vor­stand und Auf­sichts­rat und bezo­gen auf das Außen­ver­hält­nis über das Ver­hält­nis zu bestimm­ten Bezugs­grup­pen, in ers­ter Linie zu den Aktio­nä­ren, ent­hält.

Auch und gera­de im Gesell­schafts­recht besteht gro­ßer Bedarf an recht­li­cher Bera­tung. Die rele­van­ten Rege­lun­gen des Gesell­schafts­rechts sind viel­fäl­tig und deren Ein­hal­tung bedarf stän­di­ger Über­wa­chung und Kon­trol­le. Dies kann gera­de in klei­ne­ren Unter­neh­men oft­mals nicht ohne exter­ne Bera­tung gewähr­leis­tet wer­den.

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