Der Europäische Datenschutztag am 28. Januar gibt Anlass, aktiv zu reflektieren, was Datenschutz heute im Unternehmensalltag bedeutet. Nach acht Jahren Geltung der DSGVO ist der Datenschutz längst kein Projekt mehr, in Unternehmen wirkt er als Gradmesser organisatorischer Reife. Spannende Herausforderungen bringt der wachsende Einsatz Künstlicher Intelligenz.
Als die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft trat, behandelten viele Unternehmen Datenschutz zunächst als einmaliges Umsetzungsprojekt. Sie benannten Datenschutzbeauftragte, erstellten Datenschutzerklärungen, legten Verzeichnisse an – und hakten das Thema dann weitgehend ab.
Dieses Verständnis greift 2026 viel zu kurz. Die richtige Nutzung von Daten ist heute für nahezu alle Branchen und Geschäftsbereiche hochrelevant. Unternehmen, die das wirtschaftliche Potenzial der ihnen zur Verfügung stehenden Daten nicht nutzen, geraten im Wettbewerb ins Hintertreffen. Gleichzeitig lässt sich dieses Potenzial nur dann dauerhaft und belastbar ausschöpfen, wenn der Umgang mit Daten, Zwecken, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswegen datenschutzrechtlich tragfähig abgebildet wurde.
Daueraufgabe Datenschutz: Worauf Behörden achten
Neue Systeme, externe Dienstleister, Analysewerkzeuge oder KI-gestützte Anwendungen werden heute regelmäßig im laufenden Betrieb eingeführt oder angepasst. Dadurch entstehen oder verändern sich Datenverarbeitungen ständig, ohne dass dies als eigenständiges Projekt wahrgenommen würde.
Datenschutz-Compliance im Jahr 2026 entscheidet sich deshalb nicht mehr bei der einmaligen Umsetzung. Heute geht es darum, ob eine Organisation mit der tatsächlichen Entwicklung von Datenverarbeitungen Schritt halten kann – oder ob Datenschutz und Geschäftsbetrieb auseinanderlaufen.
Behörden konzentrieren sich primär darauf, inwieweit Unternehmen nachvollziehbar darlegen können, wie sie mit personenbezogenen Daten umgehen. Wichtig ist ihnen nicht die perfekte Umsetzung aller Formalien. Den Behörden geht es um ein erkennbares Bewusstsein, klar geregelte Zuständigkeiten, funktionierende Abläufe und dokumentierte, nachvollziehbare Entscheidungen. Wer Datenschutz strukturell integriert, steht deshalb häufig deutlich besser da.
Datenschutz betrifft mehr als IT oder Rechtsabteilung
Datenschutz ist dabei weder eine reine IT-Frage noch ein isoliertes Rechtsthema. Er betrifft nahezu alle Bereiche eines Unternehmens, weil personenbezogene Daten in fast allen Geschäftszweigen und Abteilungen eines Unternehmens erhoben, genutzt und ausgewertet werden.
Die unternehmerische Gesamtverantwortung trägt die Geschäftsleitung, unabhängig davon, ob Aufgaben delegiert wurden. Fachabteilungen entscheiden über Zwecke und Inhalte von Datenverarbeitungen. Die IT sorgt für technische Umsetzbarkeit und Sicherheit. Rechtsabteilungen oder externe Berater unterstützen bei der rechtlichen Einordnung.
So weit die Theorie. In der Praxis wird Datenschutz oftmals kritisch, wenn diese Rollen und Verantwortlichkeiten nicht ausreichend aufeinander abgestimmt wurden. Typische Beispiele sind etwa die ohne jede Abstimmung gestartete Marketingaktion oder die ungeprüfte Einführung neuer Tools. Datenschutz ist deshalb vor allem Koordinationsaufgabe.
Auch beim KI-Einsatz im Unternehmen: Datenschutz bleibt Maßstab
KI-Tools wie ChatGPT, Microsoft Copilot, DeepL oder Notion AI sind schnell fester Bestandteil vieler Unternehmen geworden. Sie unterstützen bei der Text- und Bildgenerierung, automatisieren Auswertungen, helfen im Kundenkontakt und dienen als interne Assistenten.
Der verbreitete Eindruck, für KI-Anwendungen gälten dabei eigene Spielregeln, ist unzutreffend. Auch beim Einsatz von KI gelten die bekannten datenschutzrechtlichen Grundsätze uneingeschränkt. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, stellen sich dieselben Fragen wie bei anderen Systemen: Zu welchem Zweck werden sie genutzt? Welche Daten fließen ein? Wer erhält Zugriff und wer bleibt für die Verarbeitung verantwortlich?
In Unternehmen werden solche Tools dabei erfahrungsgemäß häufig als eine Art Black Box wahrgenommen, der auch personenbezogene Daten ohne Weiteres anvertraut werden können, weil ihr weiterer Verbleib ohnehin nicht rekonstruiert werden könne. Diese Annahme ist menschlich zwar nachvollziehbar, aber riskant und datenschutzrechtlich klar unzulässig. Wird KI auf diese Weise ohne bewusste Entscheidungen, ohne klare Zweckfestlegung und ohne laufende Verantwortungszuordnung eingesetzt, verliert das Unternehmen die Kontrolle über die ihm anvertrauten Daten. Der Schaden kann irreparabel sein.
Aktuelle Entwicklungen: AI Act und der Fokus der Behörden
Neben der DSGVO tritt seit August 2024 schrittweise die EU-KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Sie klassifiziert KI-Systeme nach Risikoklassen und verpflichtet Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen zu zusätzlichen Transparenz- und Dokumentationspflichten. Unternehmen, die KI einsetzen, sollten prüfen, ob und in welchem Umfang sie von den neuen Regelungen betroffen sind.
Parallel dazu setzen Datenschutzaufsichtsbehörden 2025 und 2026 klare Prüfungsschwerpunkte: Sie fokussieren sich auf den Einsatz von KI-Systemen (insbesondere im HR- und Marketingbereich), Tracking- und Cookie-Technologien sowie auf internationale Datentransfers. In diesen Bereichen wird nicht mehr nur die Existenz von Konzepten geprüft, sondern auch, ob Prozesse tatsächlich funktionieren und Verantwortlichkeiten im Unternehmensalltag greifen.
Datenschutz als Prüfstein unternehmerischer Sorgfalt
Datenschutz ist 2026 kein abstraktes Compliance-Thema mehr, sondern Teil der unternehmerischen Sorgfalt. In Vertragsverhandlungen, Ausschreibungen, Partnerschaften und Prüfprozessen wird regelmäßig erwartet, dass Unternehmen ihren Umgang mit personenbezogenen Daten nachvollziehbar darlegen können.
In diesem Sinne wirkt Datenschutz über seine inhaltlichen Ziele hinaus in vielen Unternehmen wie ein Gradmesser organisatorischer Reife. Wo Zuständigkeiten klar sind, Prozesse funktionieren und Entscheidungen dokumentiert werden, ist auch der Umgang mit personenbezogenen Daten in der Regel strukturiert. Datenschutz ist damit nicht nur Selbstzweck, sondern auch Ausdruck professioneller Unternehmensführung.
Praxistipps
Datenschutz bleibt 2026 eine fortlaufende Führungsaufgabe, die Zuverlässigkeit und Klarheit in der Organisation verlangt. Um die wichtigsten Anforderungen praktisch umzusetzen, empfiehlt es sich:
Rund um den Europäischen Datenschutztag am 28. Januar 2026 finden zahlreiche Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Diskussionen statt. Für Unternehmen kann das ein guter Anlass sein, den eigenen Datenschutzstand kritisch zu überprüfen — und Fragen, die vielleicht ein wenig in den Hintergrund geraten sind, wieder bewusst in den Blick zu nehmen.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht
Externer Datenschutzbeauftragter
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