Wie der Spiegel meldet, hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat die Registrierung von 25 000 Dialern rückwirkend widerrufen. Internetnutzer, die Verbindungen über die betroffenen Einwahlprogramme der Unternehmen Intexus, Global-Netcom und Consul Info in Anspruch genommen haben, müssen die daraus resultierenden Kosten nicht tragen.
Hintergrund des Widerrufs ist, dass die Programme nicht den Anforderungen des “Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern” genügen, insbesondere fehlt es an einer Einrichtung, die technisch sicherstellt, dass nicht auch die Verbindungen zu “neutralen” Online-Seiten und ‑Diensten über die Mehrwertnummern abgerechnet werden.
Nachdem inzwischen auch der im Oktober 2003 erfolgte Widerruf von fast 400.000 (!) Dialer-Programmen bestandskräftig ist kann kaum mehr ein Zweifel bestehen, dass hier konsequent und nachdrücklich versucht wird, sich an klaren gesetztlichen Vorgaben “vorbeizumogeln”, was recht gut zu den auch sonst nebulösen Strukturen der Brache passt.
Das Law-Blog hat bereits mehrfach über die Dialer-Problematik und auch andere Beutelschneidereien berichtet.
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