Immer wieder wird in der Internetgemeinde diskutiert, ob man einen sogenannten Disclaimer auf seiner Seite anbringen soll und was dieser gegebenenfalls nutzen kann. Zumeist geht es bei der Diskussion um einen Haftungsausschluss für Links auf fremde Webseiten. Solche fremden Webseite können zivil- und strafrechtliche Verstöße beinhalten, etwa Beleidigungen, Verleumdungen, Verletzungen des Marken- und Urheberrechts etc. Verständlich, dass derjenige, der einen Link auf eine solche Seite setzt, hierfür nicht gerade stehen möchte.
Solche Verweise sind im allgemeinen unproblematisch, denn für fremde Angebote haftet man zunächst ohnehin nicht. Das ändert sich dann, wenn man sich diese Angebote „zu eigen“ macht. Das ist dann der Fall, wenn der Verlinkende aus der Sicht eines objektiven Dritten den in Bezug genommen Inhalt besonders empfiehlt oder ihm zustimmt. Brisanz gewinnt die Frage vor dem Hintergrund der teilweise entglittenen Rechtsprechung zu diesem Thema.
Hier kommt der Disclaimer ins Spiel. Oft wird eine Standard-Formulierung unter Verweis auf das Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998 verwendet. Das Urteil des Landgerichts wird in diesem Text zwar missverstanden, die Aussage des Textes ist aber dennoch klar: ein Link soll ohne weiteres kein Zu-eigen-Machen bedeuten.
Ein Disclaimer hat damit vor allem Klarstellungs-Funktion. Es soll der subjektive Hintergrund eines Handelns, eben des Setzens eines Hyperlinks, deutlich gemacht werden. Diese Funktion kann er aber nur dann erfüllen, wenn hier überhaupt Zweifel bestehen. Ein einfacher Hyperlink begründet ja kein Zu-eigen-Machen, der Disclaimer ist hier also nutzlos. Ist andererseits durch die Gestaltung des Links oder sonstige Umstände klar, dass ein verlinktes Angebot besonders gebilligt und empfohlen wird, nutzt der Disclaimer auch nichts: die konkrete Gestaltung der Seite, auf die es vor allem ankommt, steht zu diesem pauschalen Ausschluss schlicht im Widerspruch.
Nur in ganz wenigen Fällen, in denen ein Link vielleicht missverständlich oder zweifelhaft beschriftet ist, mag ein Disclaimer ausnahmsweise nützlich sein. Wichtig ist jedoch auch dann, dass der Disclaimer von allen Seiten einfach zu erreichen und nicht versteckt leicht übersehbar ist. Völlig unbrauchbar sind Dienste wie etwa disclaimer.de, die von der eigenen Website verlinkt werden können: hier ist schon fraglich, ob die entsprechende Erklärung dem verlinkenden Seitenbetreiber überhaupt zugerechnet werden kann.
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