Ein Arm, ein Bein und ein Auge für ’nen Scherz

Persönlichkeitsrecht | 16. September 2005
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Sicher haben Sie es auch auf­merk­sam ver­folgt: Ste­fan Raab muss eine Geld­stra­fe i.H. von 150.000 Euro in einem Belei­di­gungs­fall zah­len. Wohl nicht ganz zu Unrecht: er tes­tet die Gren­zen nicht nur des guten Geschmacks, son­dern auch des Rechts ziem­lich aus. Kon­kret wur­de ein kur­zer Film einer Dame mit der Schul­tü­te ihrer Toch­ter in der Hand mit „Unfass­bar, oder? Die Dea­ler tar­nen sich immer bes­ser.“ kom­men­tiert.

Bemer­kens­wert fand ich, dass das Opfer in einem par­al­le­len Zivil­ver­fah­ren 90.000 Euro Scha­den­er­satz wegen der Ver­let­zung ihres Per­sön­lich­keits­rech­tes gefor­dert hat­te; der Pro­zess ging aller­dings ver­lo­ren. Bereits vor eini­ger Zeit muss­te Raab an eine Schü­le­rin mit dem Nach­na­men „Loch“ 70.000 Euro Scha­den­er­satz­sum­me zah­len. Sie kön­nen sich die Natur des hier­für maß­geb­li­chen Scher­zes sicher den­ken.

Die Ehre ist ein hohes Gut. Aber 90.000 oder auch 70.000 Euro sind auch eine Men­ge Geld. Ich habe mir den Spaß gemacht, in der ADAC Schmer­zens­geld­ta­bel­le mal kurz zu ver­glei­chen und fand dabei etwa das:

Der „Ver­lust des rech­ten Auges, zahl­rei­che Mit­tel­ge­sichts­frak­tu­ren (Trüm­mer­frak­tur des Ober- und Unter­kie­fers), Frak­tur der hin­te­ren Schä­del­grup­pe, Geruchs­ver­lust, Gehirn­er­schüt­te­rung, Schlüs­sel­beinfrak­tur, Rip­pen­bruch, Sub­lu­xa­ti­on des HWK C 5/C 6, Pneu­mo­tho­rax, Zahn­scha­den“ brach­te 1984 (nicht ganz frisch, ich weiß) 150.000 DM (ca. 75.000 Euro).

1995 war die „Tota­le Ober­arm­am­pu­ta­ti­on rechts; Dünn­darm­per­fo­ra­ti­on; Rücken­frak­tu­ren mit Dau­er­scha­den: ver­mut­lich MdE: 100 %“, dazu noch Depres­si­on und Medi­ka­men­te gegen uner­träg­lich Phan­tom­schmer­zen 120.000 DM (ca. 60.000 Euro) wert. Mit Infla­ti­on kom­me ich also grob auf die 70.000 Euro.

Also wenn Sie mich fra­gen: ich nehm’ die Belei­di­gung.

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