Ein Arm, ein Bein und ein Auge für ’nen Scherz

Persönlichkeitsrecht | 16. September 2005
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Sich­er haben Sie es auch aufmerk­sam ver­fol­gt: Ste­fan Raab muss eine Geld­strafe i.H. von 150.000 Euro in einem Belei­di­gungs­fall zahlen. Wohl nicht ganz zu Unrecht: er testet die Gren­zen nicht nur des guten Geschmacks, son­dern auch des Rechts ziem­lich aus. Konkret wurde ein kurz­er Film ein­er Dame mit der Schultüte ihrer Tochter in der Hand mit „Unfass­bar, oder? Die Deal­er tar­nen sich immer bess­er.“ kom­men­tiert.

Bemerkenswert fand ich, dass das Opfer in einem par­al­le­len Zivil­ver­fahren 90.000 Euro Schaden­er­satz wegen der Ver­let­zung ihres Per­sön­lichkeit­srecht­es gefordert hat­te; der Prozess ging allerd­ings ver­loren. Bere­its vor einiger Zeit musste Raab an eine Schü­lerin mit dem Nach­na­men „Loch“ 70.000 Euro Schaden­er­satz­summe zahlen. Sie kön­nen sich die Natur des hier­für maßge­blichen Scherzes sich­er denken.

Die Ehre ist ein hohes Gut. Aber 90.000 oder auch 70.000 Euro sind auch eine Menge Geld. Ich habe mir den Spaß gemacht, in der ADAC Schmerzens­geld­ta­belle mal kurz zu ver­gle­ichen und fand dabei etwa das:

Der „Ver­lust des recht­en Auges, zahlre­iche Mit­tel­gesichts­frak­turen (Trüm­mer­frak­tur des Ober- und Unterkiefers), Frak­tur der hin­teren Schädel­gruppe, Geruchsver­lust, Gehirn­er­schüt­terung, Schlüs­sel­be­in­frak­tur, Rip­pen­bruch, Sub­lux­a­tion des HWK C 5/C 6, Pneu­moth­o­rax, Zahn­schaden“ brachte 1984 (nicht ganz frisch, ich weiß) 150.000 DM (ca. 75.000 Euro).

1995 war die „Totale Ober­ar­mam­pu­ta­tion rechts; Dün­ndarm­per­fo­ra­tion; Rück­en­frak­turen mit Dauer­schaden: ver­mut­lich MdE: 100 %“, dazu noch Depres­sion und Medika­mente gegen unerträglich Phan­tom­schmerzen 120.000 DM (ca. 60.000 Euro) wert. Mit Infla­tion komme ich also grob auf die 70.000 Euro.

Also wenn Sie mich fra­gen: ich nehm’ die Belei­di­gung.

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