Im sehr malerisch, wenn auch ein wenig abseits gelegenen Lübben (Spreewald) befindet sich der Sitz des Spreewaldverein e.V. Dieser hat es sich zu Aufgabe gemacht, Erhalt, Pflege und Entwicklung der natürlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Werte der Spreewaldregion und Nutzung derselben für Erziehung, Bildung, Lehre und Forschung zu befördern; weiterhin, die Interessen der Spreewaldregion in wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Hinsicht zu bündeln.
Im Rahmen dieser Zielsetzung ist es, wie markenbusiness.com berichtet, ab und an, so scheint’s, schlicht notwendig, einstweilige Verfügungen gegen Weltkonzerne zu erwirken. Streitpunkt ist natürlich die Gurke. Genauer gesagt: die echte Spreewald-Gurke.
Die Nestlé Deutschland AG nämlich hatte Produkte der „Thomy“-Reihe unter der Bezeichnung „Kartoffelsalat-Soße mit Spreewälder Gurken“ beworben. Der Spreewaldverein bezweifelt allerdings, dass tatsächlich Feldfrüchte der richtigen geografischen Herkunft in dem Produkt enthalten sind. Und weil der Verein praktischerweise auch Inhaber der Marke „Spreewälder Gurken“ (Warenklassen 29 „frische Gurken“ und 31 „konservierte Gurken“) ist, wurde die beantragte einstweilige Verfügung vom LG Berlin trotz einer von Nestlé hinterlegten Schutzschrift erlassen.
Nestlé hatte nach Aussagen des Vereins zwar um die Genehmigung zur Verwendung der Bezeichnung angefragt, die Antwort nicht abgewartet. Da werden jetzt wohl einige Hektoliter Soße unverkäuflich…
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