Die Chip berichtet über eine neue Facette im inzwischen notorischen Tarifstreit zwischen der Telekom und weiteren TK-Anbietern. Diesmal hat Tele2 eine Einstweilige Verfügung (natürlich vor dem LG Hamburg) gegen eine TV-Werbung für den „Enjoy“-Tarif der Telekom erwirkt. In dem angegriffenen Spot wirbt Günther Jauch mit der griffigen Formulierung, mit der Tarifoption könne man „für 12 Cent eine Stunde quer durch Deutschland telefonieren“.
Dass das aber nur mit einer zusätzlichen Grundgebühr und nicht in alle Netze möglich ist, erfährt der Verbraucher nicht, jedenfalls nicht in einer Art und Weise, in der er zumutbar Kenntnis von diesen Umständen erlangen kann. Zwar wird am Ende des Spots ein entsprechender Text eingeblendet, aber nur kurz und in sehr kleiner Schriftgröße. Damit sieht das LG Hamburg offenbar eine Irreführung der Verbraucher als gegeben an, unter wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen gibt dies TELE2 einen Unterlassungsanspruch.
Hier stellt sich natürlich wieder die Frage, inwieweit es überhaupt möglich ist, für komplexe und eben auch erklärungsbedürftige Produkte wie Telefontarifen mit „griffigen“ Formulierungen im TV zu werben und welche Anforderungen im Detail an Disclaimer, Hinweise und Klarstellungen zu stellen sind. Das letzte Wort ist hier sicher noch nicht gesprochen.
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