Eines der zur Zeit recht umfänglich diskutierten rechtlichen Themen ist die Frage der sehr in Mode gekommenen elektronischen Übermittlung von Rechnungen für online erbrachte Dienste. Etwa das AdvoBLAWG sowie Joerg Andres und Bernhard Huss die in der JurPC beschäftigen sich mit der Frage, ob und unter welchen Umständen eine solche elektronische Rechnung den Anforderungen des deutschen Umsatzsteuerrechts genügt.
Fazit der Arbeiten ist, dass nach § 14 IV Umsatzsteuergesetz nur solche elektronische Rechnungen, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, zum Vorsteuerabzug berechtigen. Der oft etwa durch Internet-Provider praktizierte Rechnungsversendung per Email oder PDF-Download ist hier also nicht ausreichend und somit nur gegenüber Privatleuten sinnvoll. In der JurPC wird weiterhin die eher technische Frage diskutiert, wie bei elektronischen Rechnungen den Aufbewahrungspflichten nach § 14 b UStG nachgekommen werden kann: hiervon sind ja nicht allein die Rechung selbst, sondern auch die Signatur, Zertifikate etc. betroffen; die gesamten Daten müssen auf einen Zeitraum von zehn Jahren nicht nur aufbewahrt werden, sondern auch lesbar sein. Das dürfte – aus den Erfahrungen der Vergangenheit zu urteilen – sowohl Trägemedien als auch Datenformate auf den Prüfstand stellen. Vorgeschlagen wird daher eine Speicherung nicht auf magnetischen, sondern auf optischen Medien, etwa CD-ROMs.
Amazon muss nicht für seine Affiliate-Partner haften, entschied der Bundesgerichtshof. Rechtlich ist das Urteil kaum zu beanstanden, aber trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack. Eine Einschätzung von Arne Trautmann. (mehr …)
Haben Sie schon jemals darüber nachgedacht, was sich hinter dem Begriff „dezentralisierte autonome Organisation“ (DAO) verbirgt und welchen Einfluss die DAO im Alltag hat? Arne Trautmann berichtet aus der Fachwelt. (mehr …)