Endloser Streit um Äpfel

Markenrecht | 27. Februar 2004
BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Eine neue Run­de wird im schein­bar end­lo­sen Mar­ken­rechts­streit zwi­schen Apple und Apple aus­ge­tra­gen, in dem vor kur­zen vor dem High Court in Lon­don die ers­te Anhö­rung statt­fand — und viel­leicht auch die letz­te, wenn der Antrag, den Rechts­streit an die US-Gerich­te abzu­ge­ben, Erfolg hat.

Apple (von den Beat­les als Musik­la­bel gegrün­det) bezich­tigt bereits seit den spä­ten 70er Jah­ren Apple (den Com­pu­ter­her­stel­ler mit der sek­ten­ähn­li­chen Anhän­ger­schaft) der Ver­let­zung von Mar­ken­rech­ten. Der Streit gewann an Bedeu­tung, als Ende der 80er Jah­re Apple-Com­pu­ter nach und nach von der Musik- und Pro­du­zen­ten­sze­ne ent­deckt wur­den, da für die Gerä­te her­vor­ra­gen­de Sequen­zer­pro­gram­me erhält­lich waren. Das Label Apple sah hier sei­ne Mar­ke in ihrem Kern­be­reich bedroht. Die ers­te Run­de der Aus­ein­an­der­set­zung ende­te 1991 mit einer Art Abgren­zungs­ver­ein­ba­rung, in der sich Apple Com­pu­ter ver­pflich­te­te, sei­ne Mar­ke nicht zu ver­wen­den, um unter ihr Musik zu ver­trei­ben.

Durch den IPod und ITu­nes, einen kom­mer­zi­el­len Down­load-Dienst für Musik­stü­cke, sieht das Label die­se Ver­ein­ba­rung gebro­chen. Apple Com­pu­ter argu­men­tiert hier, es stel­le ledig­lich eine tech­ni­sche Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung, die von Musik­kon­zer­nen – also Drit­ten, nicht Apple selbst – zur Ver­brei­tung von Musik genutzt wer­de. Das aber sei zuläs­sig.

Die­se Argu­men­ta­ti­on ist natür­lich aus­ge­spro­chen for­ma­ler Natur, letzt­lich ist Apple Com­pu­ter inzwi­schen de fac­to ein wich­ti­ger Play­er im Online-Musik­ge­schäft. Ande­rer­seits hin­ter­lässt es auch einen scha­len Bei­geschmack, wenn ein Unter­neh­men wie das Plat­ten­la­bel Apple, das seit mehr als einem Vier­tel­jahr­hun­dert inak­tiv ist, sei­ne haupt­säch­li­chen Ein­künf­te offen­bar aus Rechts­strei­tig­kei­ten erzielt.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Wettbewerbsrecht 16. Februar 2023

BGH zu Affiliate-Marketing: Alles ist schrecklich, aber Amazon haftet trotzdem nicht für seine Partner

Amazon muss nicht für seine Affiliate-Partner haften, entschied der Bundesgerichtshof. Rechtlich ist das Urteil kaum zu beanstanden, aber trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack. Eine Einschätzung von Arne Trautmann.  (mehr …)

Crypto 20. Januar 2023

DAO: Die codierte Organisation

Haben Sie schon jemals darüber nachgedacht, was sich hinter dem Begriff „dezentralisierte autonome Organisation“ (DAO) verbirgt und welchen Einfluss die DAO im Alltag hat? Arne Trautmann berichtet aus der Fachwelt.  (mehr …)