EU-Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums

IP Allgemein | 19. Februar 2004
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Die Euro­päi­sche Uni­on dis­ku­tiert die „Richt­li­nie über die Maß­nah­men und Ver­fah­ren zum Schutz der Rech­te an geis­ti­gem Eigen­tum“. In die­sem Werk geht es um die ver­ein­fach­te Durch­set­zung von Urhe­ber­rechts- und Patent­an­sprü­chen. Kern­stück der Richt­li­nie sind ver­schärf­te Sank­tio­nen straf­recht­li­cher Natur, auch da, wo die natio­na­len Geset­ze sich bis­her mit rein zivil­recht­li­chen Mit­tel zu hel­fen wuss­ten. Das Vor­ha­ben muss wohl im Zusam­men­hang mit den welt­wei­ten Bestre­bun­gen gese­hen wer­den, die Geset­ze zum Schutz geis­ti­gen Eigen­tums neu aus­zu­ta­rie­ren: weg von einer Balan­ce zwi­schen den Inter­es­sen der Erfin­der / Urhe­ber / Werk­schaf­fen­den und der All­ge­mein­heit, hin zu (wirt­schaft­li­chen) Schutz­rech­ten für die Ver­wer­ter und die Kul­tur­in­dus­trie. Ent­spre­chend umstrit­ten ist das Vor­ha­ben, und um so schnel­ler plant die EU die Richt­li­nie im Hau­ruck­ver­fah­ren zu ver­ab­schie­den. Die öffent­li­che Dis­kus­si­on um die „Richt­li­nie über die Paten­tier­bar­keit Com­pu­ter-imple­men­tier­ter Erfin­dun­gen“ steckt den Ver­ant­wort­li­chen wohl noch zu sehr in den Kno­chen.

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