Gebühren für die Zuteilung technisch genutzer Rufnummern — Nachschlag

TK-Recht | 4. Mai 2004
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Mit dem The­ma „Gebüh­ren für die Zutei­lung von Num­mern an Inter­net­zu­gangs­an­bie­ter“ beschäf­ti­gen sich – sehr tief­ge­hend – auch Tho­mas Stad­ler und Andre­as Neu­mann in einem Auf­satz in der JurPC. Im Ergeb­nis kom­men bei­de erfreu­li­cher­wei­se zum auch vom law-blog ver­tre­te­nen Ergeb­nis, dass die Zutei­lung von Ruf­num­mern für Online-Diens­te kaum mit der Zutei­lung von Ruf­num­mern für Aus­kunfts­diens­te (im Sprach­be­reich) ver­gleich­bar ist. Dar­um kann bei der Bestim­mung der Gebüh­ren­hö­he nicht auf Zif­fer D.1 des Gebüh­ren­ver­zeich­nis­ses zur TNGebV wer­den, son­dern auf Zif­fer D.4. Der Unter­schied: 2.537,50 €.

Ein kur­zer Abriss über das Pro­blem fin­det sich im bereits zitier­ten Bei­trag im Blog.

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