Eine kurze Off-Topic-Notiz zum Steuerrecht: Am 12.4.2005 hat das Bundesministerium der Finanzen das Schreiben „Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahestehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren (Verwaltungsgrundsätze-Verfahren)” erlassen. Der Text ist dabei (derzeit) von den Servern des BMF verschwunden.
Diese spannende Lektüre wurde vom rechtszentrum.de mit folgendem höchst bemerkenswerten Kommentar bedacht:
„Allein mit dieser Mitteilung können sich Gerichte leicht zwanzig Jahre beschäftigen. Es ist einfach nicht vorstellbar, dass damit vernünftig gearbeitet werden kann.“
Das darf getrost als Beispiel für den Zustand auch des restlichen Steuersystems, teilweise auch des Rechtssystems stehen. Sicher ist diese Form der Vorschriftenverkalkung eines der (echten, nicht der herbei geredeten) Probleme dieses, unseres Landes.
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