Gesetz gegen unbefugte Bildaufnahmen

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Die im Deutschen Bun­destag vertrete­nen Frak­tio­nen haben sich auf einen Entwurf für das Gesetz zum verbesserten Schutz der Intim­sphäre geeinigt. Das Vorhaben wird einen neuen § 201 a in das Strafge­set­zbuch aufnehmen, der das Ver­let­zen der Intim­sphäre ein­er Per­son durch das unbefugte Beobacht­en mit tech­nis­chen Mit­teln oder das Anfer­ti­gen oder den Gebrauch von Bil­dauf­nah­men der Per­son unter Strafe stellt; ange­dro­ht sind Geld­strafe oder Frei­heitsstrafe bis zu zwei Jahren. Erfasst wird mit dem Gesetz sowohl der gemeine Span­ner als auch der Luxus-Pararazzi.

Ich meine nach wie vor, dass den Ver­let­zten in solchen Fällen mit ein­er vernün­fti­gen Schaden­er­satzregelung mehr gedi­ent wäre als mit strafrechtlichen Sank­tio­nen. Zwar sollte mit dem neuen Gesetz in Verbindung mit § 823 II BGB immer auch Schaden­er­satz dem Grunde nach fäl­lig wer­den; wie hoch dieser bei der Ver­let­zung des Per­sön­lichkeit­srechts anzuset­zen ist, dürfte aber nach wie vor im Einzelfall völ­lig unberechen­bar sein.

Weit­eres hier beim Insti­tut für Urhe­ber- und Medi­en­recht.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Wettbewerbsrecht 16. Februar 2023

BGH zu Affiliate-Marketing: Alles ist schrecklich, aber Amazon haftet trotzdem nicht für seine Partner

Amazon muss nicht für seine Affiliate-Partner haften, entschied der Bundesgerichtshof. Rechtlich ist das Urteil kaum zu beanstanden, aber trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack. Eine Einschätzung von Arne Trautmann.  (mehr …)

Crypto 20. Januar 2023

DAO: Die codierte Organisation

Haben Sie schon jemals darüber nachgedacht, was sich hinter dem Begriff „dezentralisierte autonome Organisation“ (DAO) verbirgt und welchen Einfluss die DAO im Alltag hat? Arne Trautmann berichtet aus der Fachwelt.  (mehr …)